
1. Inhalt
Wenn sich der Hilfebedarf innerhalb der jeweiligen Pflegestufe des Klienten wesentlich und nicht nur vorübergehend ändert ( Erhöhung der Punktzahl ), schalten Sie die Bezirkliche Seniorenberatung bzw. das Gesundheitsamt ein, um den Bedarf zu bestätigen.
2. In Kraft treten
Diese Konkretisierung tritt am 1.1.2005 in Kraft.