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Infoline Sozialhilfe Infoline-Archiv 2014: Konkretisierungen zu § 35 SGB XII

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Zusammenarbeit mit den Mietervereinen vom 9.03.05 (Gz.: SI 222/112.22-0). Gültig bis 04.03.2014.

Infoline-Archiv 2014: Konkretisierungen zu § 35 SGB XII

Wortlaut der Kooperationsvereinbarung

In dem gemeinsamen Interesse, ungerechtfertigten Geldforderungen aus Mietverträgen gegenüber Leistungsbeziehenden und damit Leistungsmissbrauch zu begegnen, schließen die Behörde für Soziales und Familie, der Mieterverein zu Hamburg von 1890 e. V. und der Verein Mieter helfen Mietern Hamburger Mieterverein e. V. (Mietervereine) den folgenden Kooperationsvertrag:

  • Bietet ein mietrechtlicher Sachverhalt hierzu Veranlassung, werden die Mietervereine Leistungsbeziehende in mietrechtlichen Fragen wie zum Beispiel bei der Prüfung der Angemessenheit der Miethöhe, der Mietnebenkosten, der Heizkosten, der Kautionen oder bei Wohnungsmängel beraten und außergerichtlich gegenüber den Vermietern vertreten, sofern die zuständige Sozialdienststelle nach entsprechender vorheriger Kontaktaufnahme mit den Mietervereinen ihre Zustimmung gegeben hat.

  • Die Leistungsbeziehenden erwerben zu diesem Zweck für 12 Monate die Mitgliedschaft bei den Mietervereinen.

    Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt beim Mieterverein zu Hamburg e.V. zur Zeit 40,00 € (inklusive Rechtschutzversicherung) und beim Verein Mieter helfen Mietern e.V. zur Zeit 46,00 € (ohne Rechtschutzversicherung). Die Sozialdienststelle übernimmt für den Leistungsbeziehenden diesen Mitgliedsbeitrag.

  • Die Mitgliedschaft in den Mietervereinen kann nach Zustimmung durch die zuständige Sozialdienststelle um ein weiteres Jahr mit Übernahme der Beitragskosten verlängert werden, wenn dies zur Beendigung der Beratung oder der außergerichtlichen Vertretung sachlich begründet ist.

  • Für die Kontaktaufnahme zwischen den Mietervereinen und den Hilfeempfängern haben die Mietervereine eine telefonische Hotline eingerichtet.

  • Vor einer Kontaktaufnahme mit den Mietervereinen prüft die Sozialdienststelle wie bisher den mietrechtlichen Sachverhalt. Zur Erleichterung dieser Vorprüfungen wird den Grundsicherungs- und Sozialämtern eine Checkliste mit Beurteilungskriterien zur Verfügung gestellt, die von der Behörde für Soziales und Familie gemeinsam mit den Mietervereinen erarbeitet wird.

  • Die Mietervereine führen jeweils eine Statistik über ihre monatliche Inanspruchnahme durch die Grundsicherungs- und Sozialämter und über die pro Fall erzielten Einsparbeträge. Sie legen diese Statistik der Behörde für Soziales und Familie halbjährlich - erstmalig zum 30.06.2003 - vor.

  • Die Mietervereine verpflichten sich, dass sie alle vom Sozialamt erhaltenen Informationen über die betroffenen Hilfebeziehenden ausschließlich für Beratungszwecke im Sinne dieser Vereinbarung nutzen, nicht an Dritte weitergeben und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unverzüglich löschen.

  • Die Kooperationsvereinbarung kann von jedem Kooperationspartner unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.  

Hamburg, den 29.01.2003 

gez.

Maria Maderyc, Behörde für Soziales und Familie
Siegmund Chychla, Mieterverein zu Hamburg e.V.
Karin Aßmus, Mieter helfen Mietern e.V.

Arbeitshinweise zur Kooperationsvereinbarung (Intranet)

Mieter helfen Mietern:

Bartelsstraße 30 (über U/S-Bahnhof Sternschanze)

Tel.: 4313940

Öffnungszeiten:

Mo., Do.9:00 - 13:0014:00 - 17:00
Freitag9:00 - 13:00


Sprechzeiten:

Mo., Do.16:00 - 19:00
Freitag

10:00 - 12:00

(montags und donnerstags 16:00 - 17:00 speziell auch Nebenkostenberatung).

Mieterverein zu Hamburg

Beim Strohhause 20 (bei U/S Berliner Tor)
Rechtsberatung nur nach telefonischer Terminvereinbarung
unter Tel.: 879 79 - 0

Öffnungszeiten:

montags bis freitags

08:30 - 18:00 Uhr

(donnerstags bis 19:00 Uhr)

sonnabends10:00 - 16:00 Uhr

Diese Konkretisierung tritt am 01.01.2005 in Kraft.

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