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Hinweis: Die Gültigkeitsdauer dieser Regelung wurde verlängert bis zum 31.10.2021.
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Familienentlastungspauschale (FEP) vom 1.November 2011 (Gz. SI412/112.42-4-12-8) Stand 01.11.2016. In Kraft bis 20.10.2020.
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Hinweis: Die Gültigkeitsdauer dieser Regelung wurde verlängert bis zum 31.10.2021.
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