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Hinweise:
16.12.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 16.12.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis spätestens zum 31.12.2021 weiter.
15.04.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 15.04.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2020 weiter.
17.01.2018: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 17.01.2018 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 20.04.2020 weiter.
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