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Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

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Die Sozialbehörde informiert an dieser Stelle über Entwürfe von Vorschriften in ihrer Zuständigkeit, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken.

Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

Rechtsgrundlage

Entwürfe von Gesetzesvorlagen und Rechtsverordnungen, mit denen neue Vorschriften eingeführt oder bestehende Vorschriften geändert werden sollen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, sind von der für das jeweilige Berufsrecht zuständigen Stelle zur Information der Öffentlichkeit auf der Internetseite der zuständigen Stelle einzustellen. Damit sollen alle betroffenen Parteien in geeigneter Weise einbezogen werden und Gelegenheit haben, ihren Standpunkt darzulegen. 

Grundlage ist § 6 des Hamburgischen Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2108/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen.

Kontakt

Anmerkungen und Fragen zu den jeweiligen Regelungen richten Sie bitte an die bei aktuell laufenden Verfahren jeweils angegebenen Kontaktdaten.

Abgeschlossene Stellungnahme-Verfahren


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