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Fachaufsicht in der Jugendhilfe Jugendhilfeinspektion

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Seit Januar 2013 gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg die Jugendhilfeinspektion als Instrument der Fachaufsicht in der Jugendhilfe. Es gibt Regelprüfungen und anlassbezogene Prüfungen.

Jugendhilfeinspektion Hamburg - Sicherung der Qualität erzieherischer Hilfen und beim Kinderschutz

Die Jugendhilfeinspektion ist mit dem politischen Auftrag verbunden, die Qualität der erzieherischen Hilfen und beim Kinderschutz zu sichern und weiterzuentwickeln sowie die individuelle Handlungs- und Verfahrenssicherheit der Fachkräfte zu erhöhen.

Sie soll der Einhaltung von rechtlichen, fachlichen und dokumentarischen Standards dienen sowie Aufschluss darüber vermitteln, welche Faktoren gute Arbeit in den Bereichen erzieherischer Hilfen und Kinderschutz auf der Ebene der Allgemeinen Sozialen Dienste fördern oder hemmen.

Die Jugendhilfeinspektion soll bei Regelprüfungen strukturelle Risiken und Fehlerquellen in der täglichen Arbeit zusammen mit den beteiligten Fachkräften und Leitungen analysieren und beheben sowie Störungen in der Organisation sichtbar zu machen. Dadurch soll das fachliche Know-how der Allgemeinen Sozialen Dienste laufend weiter qualifiziert werden.

Bei einer anlassbezogenen Prüfung wird ein konkreter Einzelfall geprüft. Nachdem eine Fallchronik aus den Akten erstellt wurde, werden die konkret getroffenen Entscheidungen vor dem Hintergrund des geltenden Regelwerks geprüft. Anschließend haben die mit dem Einzelfall befassten Fach- und Führungskräfte Gelegenheit zur Stellungnahme. Zum Abschluss wird ein Bericht erstellt, der Aufschluss über das Fallgeschehen und das Handeln der Beteiligten gibt.

Die Jugendhilfeinspektion arbeitet unabhängig und kann die getroffenen Entscheidungen auch inhaltlich werten.

Untersucht werden die Abteilungen der Allgemeinen Sozialen Dienste und die Organisationsbedingungen der entsprechenden Jugendämter. Darüber hinaus können auch das Familieninterventionsteam (FIT) der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) des Landesbetriebes Erziehung und Beratung (LEB) untersucht werden. Eingeschlossen sind jeweils die Schnittstellen zu anderen Diensten einschließlich der Referate und Abteilungen der Fachbehörde und den Jugendämtern.

Die Regeluntersuchungen in den Bezirksämtern erfolgen nach einem Prüfplan, der alle Allgemeinen Sozialen Dienste der Hamburger Jugendämter berücksichtigt. Anlassbezogene Untersuchungen finden durch Beauftragung einer Bezirksamtsleitung oder des Leiters des Amtes für Familie der Sozialbehörde statt. 

Organisatorisch ist die Jugendhilfeinspektion als Referat im Amt für Familie der Sozialbehörde angesiedelt. Die Sozialbehörde ist die zuständige Fachbehörde, die die Rechts- und Fachaufsicht über die Hamburger Jugendhilfe hat.

Die Jugendhilfeinspektion setzt sich aus drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihrer Leiterin, Birgit Haustein, zusammen.

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