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Soziale Netzwerke Netiquette

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Um einen offenen Austausch pflegen zu können, bitten wir Sie – wie bei einer persönlichen Diskussion auch – folgende Regeln und Hinweise (Netiquette) einzuhalten und zu berücksichtigen:

Netiquette Soziale Netzwerke - Sozialbehörde Hamburg

  • Verzichten Sie auf Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede und Provokation sowie Kommentare mit vulgären, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, sexistischen, hasserfüllten und/oder gesetzeswidrigen Äußerungen oder Inhalten.
  • Verzichten Sie auf kommerzielle Inhalte.
  • Erwähnungen und Kommentare sollten einen sachlichen Bezug zum Thema des Beitrags oder zu den Themen des Hamburger Senats haben. Beziehen Sie sich in Ihren Beiträgen bitte auf den zur Diskussion gestellten Inhalt.
  • Wir kommunizieren auf unseren Kanälen in den sozialen Netzwerken in deutscher Sprache. Fragen können uns auch auf Englisch gestellt werden.
  • Achten Sie darauf, welche personenbezogenen Daten Sie in Ihren Beiträgen veröffentlichen. Diese sind frei zugänglich. Persönliche oder personenbezogene Daten Dritter dürfen von Ihnen nicht veröffentlicht werden. Um die Persönlichkeitsrechte betroffener Personen zu wahren, werden solche Beiträge gelöscht.
  • Beachten Sie in Ihren Beiträgen das Urheberrecht. Bei fremden Inhalten müssen die Rechte für diese freigegeben sein. Kennzeichnen Sie auch Zitate als solche und geben Sie die Quelle an. Für die Aussagekraft Ihres Beitrages ist es außerdem sinnvoll, Zitate als Ergänzung zu Ihren eigenen Aussagen kenntlich zu machen.
  • Achten Sie bitte auch bei Verlinkungen auf die Einhaltung der genannten Regeln. Wir behalten uns vor, Beiträge mit Links zu entfernen, wenn deren Inhalte gegen die genannten Regeln verstoßen.
  • Alle Beiträge werden auf die Einhaltung der oben genannten Regeln hin überprüft. Bei Verstößen kann das Social-Media-Team des Hamburger Senats diese löschen.
  • Nutzer, deren Account für Kommentare gesperrt bzw. blockiert wurde, können bei den Grund der Maßnahme bei der Pressestelle der Sozialbehörde erfragen und eine Überprüfung der Maßnahme veranlassen.
  • Es gelten darüber hinaus die Nutzungsbedingungen des jeweiligen sozialen Netzwerks.

Die Kanäle der Hamburger Sozialbehörde in den sozialen Netzwerken werden in der Regel montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr betreut. 

Sozialbehörde Hamburg
- Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - 


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