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Mein Recht: Keine Gewalt! Plakataktion zum Tag der Kinderrechte

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Der 20. November ist der Internationale Tag für Kinderrechte. Mit einer Plakataktion wird im Vorfeld des Tages auf ein ausgewähltes Kinderrecht aufmerksam gemacht.

#Mein Recht keine Gewalt

Mein Recht: Keine Gewalt! Plakataktion zum Tag der Kinderrechte

Die Sozialbehörde hatte im Rahmen des Tages der Familien Kinder und Jugendliche gefragt, welches Kinderrecht sie am wichtigsten finden. Mit großer Mehrheit entschieden sie sich für das Recht auf Schutz vor Gewalt. Das Motiv wird in den kommenden Tagen im Stadtbild sichtbar sein. Unter www.hamburg.de/kinderrechte sind Informationen und Hinweise rund um das Thema zusammengestellt.

UN-Kinderrechtskonvention

Seit 1989 gibt es verbindliche Rechte, die eigens für Kinder und Jugendliche gelten – also für alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Rechte wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" am 20. November 1989 verabschiedet. An die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention erinnert daher jedes Jahr am 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte.

Weltweit haben 196 Staaten, darunter auch Deutschland, die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Der Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung ist in Artikel 19 der Konvention geregelt und verpflichtet die Staaten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen um Kinder und Jugendliche vor jeder Form der Gewaltanwendung zu schützen. Über diesen Artikel hinaus, haben sich die Länder insgesamt dazu verpflichtet, allen Kindern und Jugendlichen ein gesundes, sicheres und selbstbestimmtes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention sind dabei für den Kinderschutz von grundlegender Bedeutung, denn Kinderschutz kann nur verwirklicht werden, wenn das Bewusstsein für Kinderrechte besteht. 

Kinderrechte ins Grundgesetz
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Dieses Ziel unterstützt der Senat ausdrücklich. Auch wenn Kinder und Jugendliche schon jetzt Träger aller Grundrechte sind, so erfordert ihre besondere Schutzbedürftigkeit, dass ihre Rechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert und dadurch sichtbarer werden. 

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Kinderrechte sind mehr als ein unverbindlicher Empfehlungskatalog. Sie sind auch für uns als Erwachsene da, damit wir jederzeit im Blick behalten, dass Kinder eigene Wünsche, Bedürfnisse und eben auch Rechte haben, über die niemand einfach hinweggehen darf. Mit Kindern über ihre Rechte zu sprechen ist daher wichtig – und übrigens auch eine Maßnahme, um sie stark zu machen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sich auch darüber beschweren, wenn sie übergangen werden. Wir wollen Kinder stark machen, um sich in einer Situation, wenn ihre Rechte verletzt werden, auch Hilfe zu holen. Mit vielen Hilfs- und Beratungsangeboten unterstützen wir Kinder und Familien, damit so etwas gar nicht erst passiert – aber auch, wenn es mal schwierig wird.“

Beratung, Prävention und Hilfe in Akutsituationen

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein Recht darauf, ohne Gewalt groß zu werden. Dennoch kommt es im Leben von Kindern und Jugendlichen zu Gewalt - von Erwachsenen gegen Kinder und Jugendliche, Gewalt unter Gleichaltrigen oder indirekt beim Erleben häuslicher Gewalt in der Familie. Im vergangenen Jahr haben die Hamburger Jugendämter in über 400 Fällen Hinweise auf körperliche Gewalt gegen Kinder festgestellt. Fachkräfte in der pädagogischen Betreuung und Personen aus dem Umfeld von Kindern sind gleichermaßen gefordert, aktiv zu werden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Kinder Gewalt ausgesetzt sind. Insbesondere in den Bildungs- und Betreuungsangeboten in Kita und Schule gibt es hierfür geordnete Meldeverfahren, damit solche Verdachtsmomente nicht übersehen werden können.

Wenn Kinder und Jugendliche Gewalt erleben ist es wichtig, dass sie sich selbst Hilfe holen. Informationen dazu finden sich u.a. unter https://www.hamburg.de/beratung-hilfe/314720/beratung-hilfe-jugendliche

Wenn Eltern Beratung benötigen, in der Erziehung überfordert sind, Konflikte in der Familie eskalieren oder sie Kinder und Jugendliche bei Ärger mit Freunden oder Schwierigkeiten in der Schule unterstützen wollen, können sie sich an die Familienberatungsstellen wenden. Die Beratungsstellen können persönlich aufgesucht oder telefonisch erreicht werden.

Fachkundige Beratung und Unterstützung gibt es auch in den Jugendämtern. Sie sind dafür da, Familien und Jugendlichen zu helfen und Lösungen für Probleme zu finden. Anlaufstelle ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD), den es in jedem der Hamburger Bezirksämter gibt. Zu seinen Aufgaben gehört es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu bewahren und Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder und Jugendlichen zu beraten und zu unterstützen. Die Kontaktdaten des zuständigen Dienstes sind zu finden im Behördenfinder Hamburg.

In Krisensituationen mit sofortigem Handlungsbedarf ist der Kinder- und Jugendnotdienst zentral für ganz Hamburg unter der Rufnummer 040-428 15 3200 zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Sonn- und Feiertagen, erreichbar. Weitere Unterstützungsangebote listet die Seite www.hamburg.de/kinderschutz/eltern.

Das Kinderschutzzentrum Hamburg und das Kinderschutzzentrum Hamburg-Harburg helfen bei schwerwiegenden Krisensituationen, Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche und sexuellem Missbrauch.

Mit der neu eingerichteten Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte gibt es zudem eine Beschwerdestelle, wenn junge Menschen den Eindruck haben, dass ihre Rechte beispielsweise in Verfahren von Behörden oder Einrichtungen nicht ausreichend beachtet werden.


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Hamburger Straße 47
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