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Absicherung bei Krankheit Sozialbehörde sichert Clearingstelle „Gesundheitsversorgung Ausländer“

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Neue Kooperation ermöglicht bessere Absicherung im Krankheitsfall auch für Zugewanderte aus EU-Mitgliedstaaten

Die Arbeit der „Clearingstelle Gesundheitsversorgung Ausländer“ wird nach Ende der erfolgreichen dreijährigen Projektlaufzeit fortgesetzt. Ausländer/innen ohne Absicherung im Krankheitsfall können sich damit auch ab 2015 weiterhin umfassend beraten lassen.

Sozialbehörde sichert Clearingstelle „Gesundheitsversorgung Ausländer“

Senator Detlef Scheele Senator Detlef Scheele

Mit einem neuen Projekt werden zukünftig Zugewanderte aus EU-Mitgliedsstaaten noch stärker bei dem Zugang zur Krankenversicherung unterstützt.

„Gesundheit ist für alle Menschen von großer Bedeutung – daher hat der Zugang zur Gesundheitsversorgung einen elementaren Stellenwert“, sagt Sozialsenator Detlef Scheele. „Die Clearingstelle leistet durch ihr Beratungsangebot einen wichtigen Beitrag, um insbesondere Menschen ohne Papiere in die Regelversorgungssysteme zu integrieren. Die vergangenen drei Jahre haben gezeigt, dass das Angebot der Clearingstelle von den Betroffenen sehr gut angenommen wird. Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, die Clearingstelle in Hamburg auch ab 2015 weiter fortzuführen.“

Aufstockung der finanziellen Ausstattung

Wesentliche Aufgabe der Clearingstelle „Gesundheitsversorgung Ausländer“ beim Flüchtlingszentrum in der Adenauerallee ist die Beratung von Ausländerinnen und Ausländern hinsichtlich ihrer Absicherung im Krankheitsfall. Dazu gehört vor allem die Klärung, ob im jeweiligen Einzelfall die Krankenversicherung im Heimatland oder eine deutsche Krankenversicherung zuständig ist bzw. ob Sozialleistungsansprüche bestehen.

Unterstützt wird die Clearingstelle dabei durch die Innen-, Gesundheits- und die Sozialbehörde, mit denen Fälle in anonymisierter Form besprochen werden können („Hotlines“). Sofern die Integration der Hilfesuchenden in die Regelsysteme keinen Erfolg hat, können auch weiterhin Behandlungskosten für eine Akutversorgung von Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger aus einem extra dafür eingerichteten Notfallfonds übernommen werden.

Hierfür werden ab 2015 jährlich 250.000 Euro zur Verfügung gestellt. Gegenüber der Projektphase (500.000 Euro für drei Jahre) bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der finanziellen Ausstattung des Notfallfonds.

Neue Kooperation

Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die sich in Deutschland aufhalten, besteht grundsätzlich eine Absicherung im Krankheitsfall, insbesondere über eine deutsche gesetzliche oder private Krankenversicherung. Da es in der Praxis jedoch teilweise Probleme bei der Aufnahme in die Krankenversicherungen gibt, werden in Zukunft EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bei der Umsetzung eines Krankenversicherungsschutzes stärker unterstützt.

Die Sozialbehörde hat gemeinsam mit dem Diakonischen Werk Hamburg, der Evangelischen Auslandsberatung e.V. und dem Flüchtlingszentrum eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, mit der eine intensiven Einzelfallbegleitung von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern zur Klärung ihres Krankenversicherungsschutzes vereinbart wurde.

„Durch diese intensive Einzelfallbegleitung wird es in Zukunft in vielen Fällen möglich sein, tatsächlichen Krankenversicherungsschutz zu erreichen“, so Sozialsenator Detlef Scheele. „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass Staat und Zivilgesellschaft sich gemeinsam engagieren, um die gesellschaftlichen Herausforderungen in dieser Stadt zu lösen. In diesem Zusammenhang möchte ich allen Beteiligten meinen Dank aussprechen.“

Zusätzlich sollen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die dringend eine ärztliche Behandlung benötigen und deren Krankenversicherungsschutz in der Kürze der Zeit nicht durchsetzbar ist, künftig an die Grundsicherungs- und Sozialdienststellen der Bezirksämter verwiesen werden, um eine kurzfristige Behandlung zu ermöglichen.

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