Im Video wird behauptet:
„Ein einzelner dieser dort lebenden Jugendlichen kostet den Steuerzahler im Jahr zwischen 62.000 und 64.000 Euro...“
Das ist falsch! Die entstehenden Kosten der hier lebenden Jugendlichen sind erheblich geringer. Wer als Minderjähriger neu angekommen ist, wird rund um die Uhr betreut – denn Kinder und Jugendliche sind vom Staat besonders geschützt. In dieser Unterkunft wird keine solche kostenintensive Betreuung geleistet. Wer hier lebt, wird durch den Landesbetrieb Erziehung und Bildung betreut und erhält auf Antrag Grundsicherungsleistungen, wie sie im SGB II/AsylbLG geregelt sind; über diesen Antrag müssen auch die Kosten der Unterkunft beantragt und gedeckt werden.
„... diese Unterkunft ist auf 40 Personen ausgerichtet.“
Das ist falsch! Die Unterkunft in der Stargarder Straße hat eine Betriebserlaubnis für 26 Plätze.
„... sie haben … einen sehr engen Kontakt über ihre Handys, … , auch über Urlaubsreisen in ihre Herkunftsländer zu ihren Eltern.“
Das ist falsch! Urlaubsreisen in die jeweiligen Herkunftsländer finden nicht statt und werden auch nicht finanziert.
„... minderjährig sind viele von ihnen auch nicht. Überprüfbar ist dies leider nicht ...“
Das ist falsch! Die Stadt Hamburg lässt Zweifelsfälle im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) altersdiagnostisch untersuchen – und dies bereits seit 2010. Im letzten Jahr hat der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) 586 Personen vorläufig in Obhut genommen. In 281 Fällen wurde eine Volljährigkeit eingeschätzt und festgestellt. In 124 Zweifelsfällen wurde hierbei eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung beim UKE, Institut für Rechtsmedizin, veranlasst. Die Untersuchung hat bei 57 Personen ein Alter von über und bei 67 Personen ein Alter von unter 18 Jahren bestimmt. Weitere Informationen zur Alterseinschätzung finden Sie hier.
In Deutschland genießen Minderjährige - egal welcher Herkunft - vor Vollendung des 18. Lebensjahres einen besonderen Schutz des Staates. Können die Sorgeberechtigten den Schutz eines Minderjährigen nicht sicherstellen oder befinden sie sich nicht im Inland, muss der Minderjährige vom Jugendamt in Obhut genommen werden.
Allerdings ist der Zuzug von jungen Flüchtlingen aus Kriegsgebieten, die ohne Eltern nach Hamburg kommen, seit dem Jahr 2015 deutlich zurückgegangen: Wurden 2015 noch 2.572 Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) in Hamburg aufgenommen, waren es im Jahr 2018 nur noch 305 (Quelle: LEB-Bericht, 01.2019). In der Folge wurden Standorte von Erstversorgungseinrichtungen für UMA in Hamburg aufgegeben, die Platzzahlen dem Bedarf gemäß reduziert und Konzepte an neue Herausforderungen angepasst.
Weitere Informationen zur Inobhutnahme und Betreuung von UMA im LEB finden Sie hier (PDF).