
Wer konnte wählen?
Wählen konnten Migrantenorganisationen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es muss sich um einen eingetragenen Verein oder Verband handeln.
- Der Verein / Verband muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Hamburg haben.
- Der Verein / Verband muss vor dem 1. Juni 2014 gegründet worden sein.
- Der Verein / Verband setzt sich satzungsgemäß speziell für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund ein.
- Der Verein / Verband wird im Vorstand überwiegend von Menschen mit Migrationshintergrund geleitet.
- Der Verein / Verband wurde in die Liste der wahlberechtigten Organisationen (PDF, 80 KB) eingetragen
Wer konnte gewählt werden?
Gewählt werden konnte jede volljährige Person mit Migrationshintergrund, die zum Zeitpunkt des Wahlverfahrens seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Hamburg hatte.
Einen Migrationshintergrund haben
- Ausländerinnen und Ausländer,
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler,
- Eingebürgerte,
- Kinder ausländischer Eltern, die bei der Geburt zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
- Personen, bei denen mindestens ein Elternteil Ausländerin bzw. Ausländer, oder Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler oder eingebürgert ist.
Alle Kandidatinnen und Kandidaten wurden als Einzelpersonen gewählt und nicht als Vertreterinnen und Vertretern einer Organisation. Vielmehr ging es darum, Personen zu finden, die wegen ihrer Fachkompetenz zu Integrationsthemen von möglichst vielen Organisationen unterstützt werden.
Wie konnte man sich an der Wahl beteiligen?
a) Wahlberechtigte Organisationen
Migrantenorganisationen konnten wählen, wenn sie bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration in die Liste der wahlberechtigten Organisationen (PDF, 80 KB) eingetragen wurden.
Die Listeneintragung erfolgte in eine der folgenden sechs Regionen:
- Europäische Union (EU)
- Europa (ohne EU und ohne Türkei)
- Türkei
- Afrika
- Amerika
- Asien (ohne Türkei)
Die Kandidatinnen und Kandidaten (PDF, 70 KB) wurden nach Einreichung Ihrer Kandidatur einer der oben genannten Regionen zugeordnet.
Entscheidend für die Zuordnung ist der Migrationshintergrund.