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Ermäßigung Sozialrabatt auf Zeitkarten des HVV

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Die Sozialbehörde bietet in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) die Möglichkeit an, rabattierte Zeitkarten für die Nutzung des HVV zu erwerben. Das bedeutet, dass der reguläre Kaufpreis um den aktuellen Sozialrabatt reduziert wird. Die Sozialbehörde übernimmt diesen Sozialrabatt als zusätzliche freiwillige Hamburger Leistung, sofern existenzsichernde Leistungen bezogen werden.

Euroscheine und -münzen

Sozialrabatt auf Zeitkarten des HVV

+++ Aktueller Hinweis +++

Der von der Stadt finanzierte Sozialrabatt steigt zum 1. Mai 2023 von bisher 24,80 Euro auf 30 Euro pro Monat. Damit können Personen, die existenzsichernde Leistungen erhalten, für 19 Euro pro Monat auch ein  Deutschlandticket kaufen. Damit können sie bundesweit den Nahverkehr nutzen.

Wichtig: Wer Anspruch auf den Sozialrabatt hat, kann sein Deutschlandticket zwar online unter hvv.de bestellen, der Antrag auf den Rabatt muss aber in einer HVV-Servicestelle abgegeben werden. Dort ist das einseitige Formular auch erhältlich – außerdem unter www.hvv.de/de/sozialrabatt, beim Jobcenter sowie in den Bezirksämtern.

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1. Informationen zum Sozialrabatt

Eine rabattierte Zeitkarte des HVV können nur Personen erhalten, die existenzsichernde Leistungen von einem Hamburger Leistungsträger beziehen und in Hamburg gemeldet sind. 

Eine der folgenden Leistungen müssen Sie erhalten:

  • SGB II
  • SGB XII - 3. Kapitel  
  • SGB XII - 4. Kapitel 
  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gehört beispielsweise nicht zu diesen existenzsichernden Leistungen.

2. Erhalten auch Angehörige von Leistungsberechtigten den Sozialrabatt?

Ja. Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erhalten den Sozialrabatt, wenn diese im gleichen Haushalt leben. Umfasst sind somit der Partner bzw. die Partnerin und die Kinder des Leistungsberechtigten.

3. Wo ist das Antragsformular erhältlich?

Das Antragsformular kann online auf der Homepage des HVV unter www.hvv.de/de/sozialrabatt heruntergeladen werden.  Die Formulare liegen zudem in den folgenden Stellen aus:

  • In den Standorten von Jobcenter team.arbeit.hamburg,
  • In den Fachämtern für Grundsicherung und Soziales der Bezirksämter,
  • Bei den HVV-Servicestellen.

Sie müssen für die Beschaffung des Formulars keinen Kontakt zu Ihrer Leistungssachbearbeitung aufnehmen.

4. Wie erhalte ich den Sozialrabatt?

Den Sozialrabatt beantragen Sie bei den Servicestellen des HVV. Bitte helfen Sie mit, Wartezeiten zu verkürzen! Füllen Sie das Formular bereits zu Hause lesbar und vollständig aus und unterschreiben es. Das Antragsformular legen Sie dann zusammen mit Ihrem Ausweisdokument bei der Servicestelle des HVV vor.

Bitte beachten: Beim Kauf von Monatskarten mit Sozialrabatt muss bei jedem Neukauf ein neues, ausgefülltes Antragsformular in den HVV-Servicestellen vorgelegt werden.

5. Für welche HVV-Zeitkarten gilt der Sozialrabatt?

Der Sozialrabatt gilt für folgende Zeitkarten:

  • Deutschlandticket
  • Monatskarte
  • Schülerkarte
  • Seniorenkarte
  • Deutschlandticket für Auszubildende

6. Für welche Fahrkarten gilt der Sozialrabatt nicht?

Der Sozialrabatt gilt nicht für

  • Wochenkarten und
  • Semesterticket für Studierende

7. Wie lange kann der Sozialrabatt auf Zeitkarten in Anspruch genommen werden?

Der Sozialrabatt kann solange genutzt werden, wie auch Ihr Leistungsbescheid gilt bzw. Sie einen Leistungsanspruch haben (siehe Punkt 1).  Den Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Leistungsbescheid. Bitte beachten Sie dafür auch unbedingt die nachfolgenden wichtigen Hinweise.

8. Wichtige Hinweise

  • Grundsätzlich wird der Sozialrabatt nicht für in der Vergangenheit liegende Zeiträume gewährt.
  • Sobald Sie keine der in Punkt 1 genannten Leistungen mehr erhalten, entfällt die Berechtigung zur Nutzung des Sozialrabatts. Nehmen Sie in diesem Fall bitte umgehend Kontakt zu einer Servicestelle des HVV auf. Sie müssen dann den regulären HVV-Preis bezahlen. Bei einer unberechtigten Weiternutzung des Sozialrabatts können Sie sich wegen Betruges strafbar machen.
  • Bei Abonnements ist zu beachten, dass der Sozialrabatt nur für den vollen Monat (also ab dem 1. eines Monats) gewährt werden kann. Der Sozialrabatt kann nicht anteilig für einen Monat gewährt werden.

9. Gibt es diese Informationen auch in anderen Sprachen?

Diese Informationen finden Sie in Kürze unten auf dieser Seite auch in weiteren Sprachen.

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