Aktuell
Fragen und Antworten zum Sozialrabatt
+++ Bitte beachten Sie die oben stehenden Informationen zur Kostenfreiheit im Juni, Juli und August 2022! -
Wer ist rabattberechtigt?
Den Sozialrabatt und damit eine um aktuell 23 Euro ermäßigte Zeitkarte des HVV können Personen bekommen, die existenzsichernde Leistungen nach dem
- SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),
- 3. Kapitel des SGB XII (laufende Hilfen zum Lebensunterhalt),
- 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
von einem Hamburger Leistungsträger erhalten und ihren Wohnsitz in Hamburg haben.
Erhalten auch Angehörige von Leistungsberechtigten den Sozialrabatt?
Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, also auch Partner und Kinder, die im gleichen Haushalt leben, können den Sozialrabatt erhalten.
Wo erhalten Berechtigte das Antragsformular?
Das Antragsformular erhalten Berechtigte online auf der Homepage des HVV unter www.hvv.de/de/sozialrabatt. Es kann bequem zuhause ausgefüllt und ausgedruckt werden. Darüber hinaus liegen die Formulare auch bei Jobcenter team.arbeit.hamburg, in den Fachämtern für Grundsicherung und Soziales der Bezirksämter sowie in den HVV-Servicestellen aus.
Was sollte bei der Antragstellung beachtet werden?
Das Antragsformular sollte sorgfältig und am besten in Ruhe zuhause ausgefüllt werden! Das vereinfacht die weitere maschinelle Verarbeitung und verkürzt die Wartezeiten in den Servicestellen. Denken Sie bitte auch an Ihr Ausweisdokument. Dieses müssen Sie beim Fahrkartenerwerb in der Servicestelle des HVV vorzeigen.
Achtung: Beim Kauf von Monatskarten mit Sozialrabatt muss bei jedem Neukauf ein neu ausgefülltes Antragsformular in den HVV-Servicestellen vorgelegt werden.
Wo ist die Kundennummer vom Jobcenter oder das Aktenzeichen vom Grundsicherungsamt / Sozialen Dienstleistungszentrum zu finden?
Die benötigten Informationen befinden sich in dem Leistungsbescheid der jeweiligen Dienststelle.
Welche HVV-Zeitkarten können günstiger erworben werden?
Folgende Zeitkarten können derzeit um 23 Euro ermäßigt gekauft werden:
- Allgemeine Zeitkarten,
- Teilzeitkarte (ehemals CC-Karte),
- Schülerkarte,
- Seniorenkarte,
- Fahrkarten für Auszubildende und Studierende.
Sofern Ihr Arbeitgeber daran teilnimmt, gilt der Sozialrabatt auch für das HVV-Großkundenabonnement.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Arbeitsgelegenheit nach dem SGB II („Ein-Euro-Job“), können für diesen Zeitraum jeweils monatlich die vergünstigte AGH-Mobil-Karte erwerben. Weitere Informationen dazu sind auf der Internetseite des HVV abrufbar.
Für welche Fahrkarten gilt die Ermäßigung nicht?
Der Sozialrabatt gilt nicht für
- Wochenkarten,
- Semesterticket für Studierende.
Wie lange gilt der Sozialrabatt auf Zeitkarten des HVV?
Der Sozialrabatt gilt solange, wie auch Ihr aktueller Bewilligungsbescheid gilt, also Ihnen die Sozialleistungen bewilligt wurden. Die Informationen dazu finden Sie in Ihrem Bescheid.
Wichtige ergänzende Hinweise
Der Sozialrabatt berechtigt Sie zum vergünstigten Kauf von Zeitkarten (Monatskarte/Abonnement) beim HVV. Der reguläre Kaufpreis wird um einen monatlichen Betrag von derzeit 23 Euro reduziert. Die Sozialbehörde übernimmt diesen Betrag als zusätzliche freiwillige Hamburger Leistung, mit dem Ziel, die Mobilität von Bürgerinnen und Bürgern, welche einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen haben, zu fördern.
Grundsätzlich wird der Sozialrabatt nicht für in der Vergangenheit liegende Zeiträume gewährt.
Abonnements sind immer ein Jahr gültig. Wenn Sie keinen Anspruch mehr auf den Sozialrabatt haben, weil Sie zum Beispiel eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben und nun über ausreichendes Einkommen verfügen, müssen Sie für die restliche Abo-Zeit den regulären Preis bezahlen. Bei einer unberechtigten Weiternutzung des Sozialrabatts können Sie sich we-gen Betruges strafbar machen.
Bei Abonnements ist zu beachten, dass der Rabatt nur für den vollen Monat gewährt werden kann, also nur dann, wenn das Abo auch ab dem 1. des Monats gilt. Der Rabatt kann nicht anteilig für einen angebrochenen Monat gewährt werden.
Was passiert mit Ihrer bisher gültigen Sozialkarte?
Alle bisher ausgestellten Sozialkarten bleiben weiterhin gültig. Ein Umtausch ist nicht erforderlich!
Gibt es diese Informationen auch in anderen Sprachen?
Informationen in einer älteren Fassung finden Sie in den Infoschreiben unten auf dieser Seite auch in weiteren Sprachen.