Zu den Leistungen zählen offene Begegnungsmöglichkeiten, verbindliche Gruppenangebote sowie individuelle Beratung und Begleitung. Mit dem Programm „Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe“ fördert die Freie und Hansestadt Hamburg unter der Federführung der Sozialbehörde in Kooperation mit den sieben Bezirksämtern die Weiterentwicklung der sozialräumlichen Angebotsstruktur.
Ziele
Sozialräumliche Angebote richten sich insbesondere an Kinder, Jugendliche und Familien in belastenden Lebenslagen. Durch leicht zugängliche und präventiv wirksame Angebote sollen sie in ihrem Lebensumfeld rechtzeitig die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, damit ein Eingreifen des Jugendamtes möglichst nicht erforderlich wird.
Die angebotene Hilfe sollen sie nutzen können, um ihren Alltag zu bewältigen, ihre Eigenverantwortung zu stärken und ihren Kindern ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen.
Strukturell kommt es darauf an, Orte und Gelegenheiten des Austausches zu schaffen, um der Isolation von Familien in schwierigen Lebenslagen zu begegnen.
Ziel ist es auch, mit sozialräumlichen Angeboten die Handlungsalternativen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) zu erweitern. Das Wissen um die Angebote und die Vernetzung im Sozialraum soll dem ASD ermöglichen, ratsuchenden Familien Zugänge zu den Einrichtungen und Hilfen im Umfeld zu öffnen.
Die Angebote werden von verschiedenen Trägern betrieben, die ein breites Spektrum an Unterstützung bereitstellen. Familiäre Lebenslagen und belastende Situationen sind vielfältig. Entsprechend flexibel müssen die Angebote, Methoden und Strategien ausgestaltet sein.
Die Angebote sollen zudem mit Regeleinrichtungen wie Schule und Kita oder anderen offenen Einrichtungen der Jugendhilfe kooperieren. Das erleichtert den Kontakt zu den Zielgruppen und stärkt zugleich die Einrichtungen.
Auf der Grundlage von sozialräumlichen Bedarfsanalysen und Angebotsplanungen tragen öffentliche und freie Träger gemeinsam die Verantwortung für das Gebiet, in dem sie tätig sind. Das Netzwerkmanagement der bezirklichen Jugendämter nimmt bei der Gestaltung dieser Angebote eine zentrale Rolle ein.
Handlungsfelder
In der Globalrichtlinie SAJF (J 1/2023 Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe vom 01.05.2023 (PDF, 125 KB) wurden für die sozialräumlichen Angebote vier Handlungsfelder festgelegt, die sich an der biografischen Entwicklung orientieren:
Handlungsfeld 1: Unterstützung von Familien an biografischen Übergängen
(Kooperationspartner sind unter anderem. Kitas, Gesundheitsdienste, Eltern-Kind-Zentren)Handlungsfeld 2: Begleitung von Kindern und Jugendlichen in außerschulischen Angeboten
(Kooperationspartner sind Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Sportvereine etc.)Handlungsfeld 3: Schulbezogene Angebote
(zentrale Kooperationspartner: Schulen)Handlungsfeld 4: Berufliche Integration und Unterstützung einer selbstständigen Lebensführung
(Kooperationspartner sind hier vor allem Träger der offenen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Berufs- und Stadtteilschulen, ausbildungsvorbereitende Maßnahmen, Jugendberufsagenturen)