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Fragen und Antworten Sozialräumliche Angebote in Hamburg

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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu sozialräumlichen Angeboten in Hamburg.

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Fragen und Antworten zu sozialräumlichen Angeboten in Hamburg

Was sind sozialräumliche Angebote?

Sozialräumliche Angebote sind untereinander vernetzte Hilfsangebote von ausgewählten Trägern der Jugend- und Familienhilfe für besonders belastete Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene oder Familien.

Die Angebote beziehen das unmittelbare Lebens- und Wohnumfeld der Betroffenen mit ein. 

Welche Ziele verfolgt die Freie und Hansestadt Hamburg mit der Förderung sozialräumlicher Angebote?

Für hilfesuchende Familien und junge Menschen sollen die Angebote leicht zugänglich und ohne Anträge, Verwaltungsverfahren und Aktenführung durch die Jugendämter nutzbar sein. Sie sollen frühzeitig, flexibel und vorrangig an ihren Bedarfen orientiert Unterstützung in Wohnortnähe erhalten.

Sozialräumliche Angebote sollen die regionale Zusammenarbeit und Vernetzung der Handlungsfelder der Jugendhilfe, der Regeleinrichtungen (Kitas, Schulen) und angrenzender Arbeitsbereiche (zum Beispiel Suchthilfe, Sozialberatung) fördern und vorhandene Ressourcen und fachliche Kompetenzen im Sozialraum nutzen.

Mit sozialräumlichen Angeboten sollen die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) zur Unterstützung ihrer Zielgruppen zusätzliche Handlungsoptionen erhalten und nutzen.

Sollen sozialräumliche Angebote die Hilfen zur Erziehung (HzE) ersetzen?

Nein. HzE ist unabhängig von sozialräumlichen Angeboten eine Hilfe, auf die ein Rechtsan­spruch besteht und die entsprechend bei Bedarf gewährt wird bzw. gewährt werden muss.

An welche Zielgruppen richten sich die sozialräumlichen Angebote?

  • Junge Menschen im Übergang zur Elternschaft
  • Familien und Alleinerziehende mit Kleinkindern 
  • Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen
  • Kinder und Jugendliche, deren schulische Probleme mit besonderen individuellen, familiären oder sozialen Problemen einhergehen
  • Jugendliche und Heranwachsende in der Phase der Verselbständigung (Übergang Schule - Ar­beit/Beruf, Übergang in eine selbstständige Lebensführung außerhalb der Herkunftsfamilie oder aus Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung)
  • Menschen mit Problemlagen aufgrund eines Migrationshintergrundes

Welche Handlungsschwerpunkte gibt es bei den sozialräumlichen Angeboten in Hamburg?

  • Frühe Hilfen und Unterstützung von Familien an biografischen Übergängen
  • Begleitung von Kindern und Jugendlichen in außerschulischen Angeboten
  • Schulbezogene Angebote
  • Berufliche Integration und Unterstützung einer selbstständigen Lebensführung
  • Familienrat

Auf welcher Grundlage fördert die Freie und Hansestadt Hamburg sozialräumliche Angebote?

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert sozialräumliche Angebote auf der Grundlage der Globalrichtlinie GR J 1/17 (PDF, 125 KB) Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe vom 1. Mai 2017.

Die Globalrichtlinie erläutert den Geltungsbereich, Ziele, Angebotsformen, Ressourcen, Planung und fachliche Standards, Arbeitsprinzipien und konzeptionelle Merkmale, Handlungsfelder, Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe sowie das Berichtswesen.

Wofür stehen die Abkürzungen SHA, SAE und SAJF?

SHA steht für „Sozialräumliche Hilfen und Angebote“. Es handelt sich um ein Programm der Freien und Hansestadt Hamburg im Bereich der Jugend- und Familienhilfe, das seit 2011 un­ter der Federführung der Sozialbehörde in den Bezirksämtern umgesetzt wird.

SAE steht für „Sozialräumliche Angebotsentwicklung“. Es war der Vorläufer des Programms SHA, mit dem die Sozialbehörde seit 2003 die Weiterentwicklung der Jugendhilfe hin zu sozialräum­lich ausgerichteten, kooperierenden Angeboten verfolgt hat.

SAJF ist der zusammenfassende Begriff für Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familien­hilfe. Er bezieht die neuen SHA- und alten SAE-Angebote mit ein. Für beide Bereiche gilt die Globalrichtlinie J 1/17 SAJF.

Was ist das Besondere an dem Programm „Sozialräumliche Hilfen und Angebote“ (SHA)?

Die Bezirksämter gewährleisten die laufende Überprüfung der festgelegten Bedarfe und der entsprechenden Weiterentwicklung der vorhandenen Infrastruktur der Jugend- und Fa­milienhilfe. Alle sozialräumlichen Angebote ermöglichen die niedrigschwellige Erreichbarkeit über offene Zugänge ohne den ASD, aber auch individueller Unterstützung in Kooperation mit dem All­gemeinen Sozialen Dienst (ASD). 

Der ASD hat die Aufgabe, die Angebote in gemeinsamen Netzwerken zu steuern und zu koordi­nieren sowie Hilfe suchende Familien in die sozialräumlichen Angebote zu vermitteln. Die Jugendämter haben für die Aufgaben des Netzwerkmanagements zusätzliche Per­sonalressourcen bekommen. 

Die verbindliche Zusammenarbeit der Träger sozialräumlicher Angebote mit dem ASD ist eine Voraussetzung für die Förderung eines Projektes im Rahmen der Globalrichtlinie J 1/17 SAJF

Alle sozialräumlichen Angebote arbeiten mit den für die jeweilige Zielgruppe eines Projektes in Frage kommenden Regeleinrichtungen der Jugend- und Familienhilfe, mit Kitas, Schulen und Einrichtungen des Gesundheitssystems sowie der beruflichen Integration zusammen.

Welche Dokumente sind die Grundlage für die sozialräumlichen Angebote in Hamburg?

Welche Institutionen sind an den sozialräumlichen Angeboten der Jugend- und Familienhilfe beteiligt?

  • Die Sozialbehörde.
  • Die sieben Hamburger Bezirksämter.
  • Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD).
  • Die Träger bzw. Anbieter sozialräumlicher Angebote.

Welche Rolle spielt die Sozialbehörde

Die Sozialbehörde ist die federführende Behörde für das Pro­gramm „Sozialräumliche Hilfen und Ange­bote“ (SHA). Sie trägt die Verantwortung für die Rahmenbe­dingungen und steuert das Programm in enger Zusammenarbeit und auf der Basis von Kontrakten mit den Hamburger Bezirksämtern.

Welche Rolle spielen die Bezirksämter?

Die sieben Hamburger Bezirksämter sind im Rahmen des Programms SHA dafür verantwort­lich, die sozialräumliche Angebotsstruktur im jeweiligen Bezirk zu planen, konzeptio­nell weiter zu ent­wickeln und zu überprüfen.

Bei dieser Aufgabe beziehen sie die jeweiligen Jugendhilfeausschüsse und ortsansässigen Träger mit ein. Die Bezirksämter gewährleisten die laufende Überprüfung und eine -den festgestellten Bedarfen entsprechende- Weiterentwick­lung der vorhandenen Angebotsstruktur.

Welche Rolle spielt der Allgemeine Soziale Dienst (ASD)?

Der ASD steht in engem Kontakt mit den Anbietern sozialräumlicher Hilfen in seiner jeweili­gen Region. Ratsuchende Familien oder Familienmitglieder kann der ASD im Bedarfsfall an die Träger weiter vermitteln. Der ASD wirkt zudem in den sozialräumlichen Netzwerken mit. Für alle Träger sozialräumlicher Angebote werden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im ASD benannt.

Welche Rolle spielen die Träger?

Die Träger in den einzelnen Bezirken und hier speziell in den Sozialräumen sind Anbieter der Hilfen für ratsuchende Familien oder einzelne Familienmitglieder. Sie führen individuelle sozialräumliche Unterstützung nach schriftlicher Vereinbarung mit den Ratsuchenden durch und/oder halten niedrigschwellige offene Angebote vor.

Die verbindliche Zusammenarbeit der Träger mit dem ASD ist Voraussetzung für eine Förderung über das Programm SHA. Die Träger schließen eine Kooperationsvereinbarung mit dem für sie zuständigen Bezirksamt ab.

Bieten alle Träger sozialräumlicher Angebote das Gleiche an?

Nein. Sozialräumliche Angebote unterscheiden sich zum Beispiel nach Ziel- oder Altersgrup­pen und können unterschiedliche Handlungsschwerpunkte haben. Auch der Grad der Ver­bindlichkeit kann unterschiedlich sein. Sie sind den jeweiligen sozialräumlichen Bedingungen und Bedarfen angepasst.

Was ist eine „individuelle sozialräumliche Unterstützung“?

Eine individuelle sozialräumliche Unterstützung ist eine zielgerichtete, zeitlich befristete, strukturierte, intensive Begleitung einer Familie, eines Kindes, eines Jugendlichen und oder eines jungen Volljährigen. Die Fachkräfte des ASD oder die Fachkräfte des Trägers treffen eine schriftliche Vereinbarung mit dem Hilfesuchenden über Anlass, Ziele, Handlungsschritte, Zielerreichung, Erfolgskriterien und Dauer der Unterstützung.

Die individuelle sozialräumliche Unterstützung schließt mit einer gemeinsamen Einschätzung der erreichten Ziele ab.

Handelt es sich bei allen sozialräumlichen Angeboten um individuelle Unterstützung?

Nein. Es gibt auch andere offene und niedrigschwellige Angebote, die einen fließenden Über­gang in der Unterstützungsintensität je nach Bedarf der Ratsuchenden durch die Kooperation gewährleisten.

Wo findet man in Hamburg sozialräumliche Angebote?

Sozialräumliche Angebote gibt es im gesamten Stadtgebiet. Sie befinden sich vor allem in Sozial­räumen, in denen besondere Unterstützungsbedarfe von Familien und eine hohe An­zahl an „Hilfen zur Erziehung“ (HzE) festzustellen sind.

Wie kommen ratsuchende Familien oder Familienmitglieder zu sozialräumlichen Angeboten?

Die Ratsuchenden können eigenständig ein Angebot aufsuchen oder über den Allgemeinen Sozi­alen Dienst (ASD) oder über einen Träger mit sozialräumlichen Hilfeangeboten vermittelt werden.

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