Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein besonderer Zweig der Sozialversicherung, der als Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber gegen die Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ihrer Mitarbeiter ausgestaltet ist. Für die Kosten kommen deshalb allein die Arbeitgeber auf, die Versicherten zahlen keine Beiträge.