
Der Senat hat am 12. November 2013 beschlossen, erhaltene Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen in einem einheitlichen Rahmen im Internet zu veröffentlichen und die von den hamburgischen Mehrheitsbeteiligungen*) geleisteten Spenden und spendenähnlichen Zuwendungen in diese Berichterstattung einzubeziehen. Spenden sind Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen, die eine bestimmte Maßnahme oder Ziele fördern wollen und dafür keine Gegenleistung erwarten. Sponsoring ist die Zuwendung von Geld oder einer geldwerten Leistung durch eine natürliche oder juristische Person, die für die Förderung eine Gegenleistung erwartet. Diese erfolgt in der Regel zu Marketingzwecken durch die Nennung des Namens des Sponsors, ggf. in Verbindung mit seinem Logo, zum Beispiel auf Plakaten oder Programmheften. Mäzenatische Schenkungen sind Zuwendungen durch Privatpersonen, denen es ausschließlich um die Förderung des jeweiligen öffentlichen Zwecks geht. Aufgrund eines Ersuchens der Hamburgischen Bürgerschaft wurden die Wertgrenzen ab dem zweiten Kalenderhalbjahr 2013 für erhaltene Zuwendungen auf 5.000 Euro und für geleistete Zuwendungen auf 2.500 Euro gesenkt.
| Behörde / Amt | Berichte über Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen |
1. Halbjahr 2020 | Senatsämter | |
Senatskanzlei | Bericht 1. Halbjahr 2020 | |
Personalamt | Für das 1. Halbjahr 2020: entfällt | |
Fachbehörden | ||
Justizbehörde (bis 30.06.2020) Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (ab 01.07.2020) | Für das 1. Halbjahr 2020: entfällt | |
Behörde für Schule und Berufsbildung | Bericht 1. Halbjahr 2020 | |
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (bis 30.06.2020) Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (01.07.2020) | Bericht 1. Halbjahr 2020 | |
Behörde für Kultur und Medien | Bericht 1. Halbjahr 2020 | |
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (bis 30.06.2020) Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (ab 01.07.2020) | Bericht 1. Halbjahr 2020 | |
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30.06.2020) | Für das 1. Halbjahr 2020: entfällt | |
Behörde für Umwelt und Energie (bis 30.06.2020) Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (ab 01.07.2020) | Bericht 1. Halbjahr 2020 | |
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (bis 30.06.2020) | Bericht 1. Halbjahr 2020 | |
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (ab 01.07.2020) | Für das 1. Halbjahr 2020: entfällt | |
Behörde für Inneres und Sport | Bericht 1. Halbjahr 2020 | |
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen | Bericht 1. Halbjahr 2020 | |
Finanzbehörde | Für das 1. Halbjahr 2020: entfällt | |
Bezirksämter **) | ||
Hamburg-Mitte | Bericht 1. Halbjahr 2020 | |
Altona | Für das 1. Halbjahr 2020: entfällt | |
Eimsbüttel | Für das 1. Halbjahr 2020: entfällt | |
Hamburg-Nord | Für das 1. Halbjahr 2020: entfällt. | |
Wandsbek | Für das 1. Halbjahr 2020: entfällt. | |
Bergedorf | Bericht 1. Halbjahr 2020 | |
Harburg | Bericht 1. Halbjahr 2020 | |
Erläuterung | ||
Entfällt. | Berichtspflichtige Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden oder mäzenatischen Schenkungen wurden weder angenommen noch geleistet. |
Die Berichte der vier vorangegangenen Jahre finden Sie oben unter dem Reiter „Sponsoring“.
*) Berichtspflichtig sind insoweit die direkten und bestimmte indirekte Mehrheitsbeteiligungen. Direkte Mehrheitsbeteiligungen sind Unternehmen, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg oder die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) direkt mehrheitlich beteiligt sind (öffentliche Unternehmen). Es wird hier aber auch über die indirekten Mehrheitsbeteiligungen berichtet, soweit
- sie die Kriterien einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Handelsgesetzbuch (HGB) erfüllen,
- es sich um Mehrheitsbeteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg handelt oder die HGV eine Mehrheit an der Beteiligung hält und
- es sich um eine Beteiligung 2. Grades der Freien und Hansestadt Hamburg oder der HGV handelt.
**) Die Bezirksämter haben in ihrem Zuständigkeitsbereich keine berichtspflichtigen Unternehmen.