Das Landessportamt stellt jährlich Finanzmittel in den Bereichen Breitensport, Leistungssport und Sportveranstaltungen bereit. Grundlagen dafür sind die Landeshaushaltsordnung (LHO), der geltende Haushaltsplan sowie die entsprechenden Förderrichtlinien.
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung.
Die Förderung der Freien und Hansestadt Hamburg ist eine Unterstützungsleistung und kann bei laufenden oder wiederkehrenden Förderungen sukzessive reduziert werden. Die Förderung kann als Fehlbedarfs-, Anteils- oder Festbetragsfinanzierung bewilligt werden. Im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung wird auf das tatsächliche Defizit zwischen Ausgaben und Einnahmen abgestellt. Die Zuwendung, die bis zu einer bestimmten Höhe bewilligt wird, dient zur Deckung des Defizits. Im Rahmen der Unterstützungsleistung wird entweder ein bestimmter Prozentsatz (z.B. bei Mitfinanzierung durch den Bund, andere Behörden oder Ämter) der Gesamtkosten oder ein bestimmter Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Im Rahmen der Festbetragsfinanzierung wird die Zuwendung als fester Betrag zugewendet.
Um Ihnen das gesamte Zuwendungsverfahren zu erleichtern, finden Sie auf dieser Seite nützliche Hinweise und Tipps.
Überblick
Wie läuft das Zuwendungsverfahren ab?
Wie stelle ich meinen Antrag?
Welche Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig?
Sind Doppelförderung bzw. Doppelarbeit zulässig?
Wie hoch ist mein Mindesteigenanteil?
Welche Änderungen muss ich der Behörde mitteilen?
Wie kann ich bewilligte Zuwendungsmittel abfordern?
Wie erstelle ich meinen Verwendungsnachweis?
Was ist eine turnusgemäße weitergehende Prüfung?
Darf ich die Zuwendung an Dritte weitergeben?
Was genau bedeutet die Publizitätspflicht für mich?
Welche Gesetze / Richtlinien / Vorschriften gibt es?
Sportförderkredit
Die Investitions- und Förderbank (IFB) gewährt gemeinnützigen Sportvereinen auf Antrag Förderkredite für die Errichtung und Modernisierung vereinseigener Sportstätten, die von der Freien und Hansestadt Hamburg besichert werden.
Zu den Kriterien der Förderung hat das Landessportamt eine Richtlinie erlassen sowie ein Antragsformular für die Beantragung veröffentlicht:
- Richtlinie zum Förderprogramm „IFB-Förderkredit Sport mit Modul Corona“
- Antragsformular zum IFB-Förderkredit Sportstätten