Das Ehrenamt
Beim Ehrenamt handelt es sich um eine Tätigkeit, die Menschen in der Regel als Mitglieder in kirchlichen Institutionen, (Sport-) Vereinen, Organisationen, sozialen Diensten oder staatlichen Einrichtungen und Organen freiwillig ohne Bezahlung oder nur gegen Ersatz der Auslagen ausüben. Dabei engagieren sich diese Menschen meist über einen längeren Zeitraum hinweg für soziale, kulturelle, kirchliche, politische, ökologische oder sportliche Zwecke. Kulturell getragen wird dieses Engagement von den Grundprinzipien der Freiheit, Verantwortung und Solidarität.
Sport & Ehrenamt
Die Sportvereine könnten ihren gesellschaftlichen Aufgaben nicht gerecht werden, wenn es die Ehrenamtlichen nicht gäbe. Es ist unzählbar, wie viele Stunden so für das Miteinander und für das Erreichen von gemeinsamen Zielen im Sport investiert werden: Präsidiumsmitglieder, Vorstände, Kassenwarte, Fahrer zu den Wettkämpfen und Turnieren, die Kampfrichter, die Schiedsrichter, die Wettkampfleitungen, Übungsleiter, Trainer, die Tröster nach Niederlagen, die Organisatoren von Festen, die Ordner, die Streckenposten... die Liste ließe sich unendlich fortsetzen.
Ehrenamt lohnt sich
Freiwilliges Engagement sollte jedoch nicht als selbstverständlich angesehen werden, sondern Wertschätzung erfahren. Durch verschiedene Instrumente wird versucht, den Anstrengungen der Bürgerinnen und Bürger einen (kleinen) Gegenwert zu bieten.
- Steuererleichterung für engagierte Bürger:
Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 wurde der Übungsleiterfreibetrag von 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht. Für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich wurde ein Freibetrag in Höhe von 500 Euro eingeführt.
- Versicherungsschutz für Ehrenamtliche:
Bürgerschaftliches Engagement darf nicht mit unkalkulierbarem Risiko verbunden sein. Menschen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, müssen gegen Schadensfälle abgesichert sein. Am 03.10.2010 ist das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen in Kraft getreten, das die zivilrechtlichen Haftungsrisiken für ehrenamtliche Vorstände von Stiftungen oder Vereinen eingrenzt.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche
- Jugendleiter/in-Card (Juleica)
Die Jugendleiter/in-Card, kurz Juleica, ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Die Juleica dient der Legitimation gegenüber Erziehungsberechtigten von betreuten Kindern sowie gegenüber Behörden, Einrichtungen und anderen öffentlichen Stellen.
Die Juleica dient auch als Nachweis, um Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, wie zum Beispiel die Gewährung von Sonderurlaub, die Erstattung von Verdienstausfall und das Entleihen von Medien und Geräten.
Detaillierte Informationen zur Juleica
- "Hamburger Nachweis" - Urkunde für Ehrenamtliche im Sport
Freiwilliges Engagement sollte jedoch nicht als selbstverständlich angesehen werden, sondern Wertschätzung erfahren. Der „Hamburger Nachweis“ ist eine Anerkennung und Würdigung des Engagements ebenso wie die Dokumentation von Fähigkeiten und Kompetenzen, die im Engagement erworben oder eingebracht wurden. Dies hat bei jüngeren Engagierten für den Berufseinstieg, später beim Arbeitsplatzwechsel oder bei der Rückkehr in die Erwerbstätigkeit einen großen Nutzen für die Ehrenamtlichen.
Nähere Informationen zum "Hamburger Nachweis"