Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Arbeitsschutz Sprengstoffe, pyrotechnische Gegenstände und sonstige explosionsgefährliche Stoffe

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Sprengstoffe, pyrotechnische Gegenstände und sonstige explosionsgefährliche Stoffe

Sprengstoff

Nicht nur im Steinbruch oder bei der Sprengung eines Hauses wird Sprengstoff verwendet, auch in anderen Bereichen stoßen wir darauf.

Sei es

  • der Airbag im Auto, der mit einem pyrotechnischen Satz ausgelöst wird
  • das Feuerwerk zu Silvester
  • die Feuerlöscheinrichtungen beim Flugzeug
  • die sogenannten "pyrotechnische Effekte" im Fernsehkrimi, um einen Einschuss zu simulieren.

Der Umgang, Verkehr (Handel) und die Beförderung (Transport) von festen und flüssigen Stoffen und Zubereitungen, die durch nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können, werden durch das Sprengstoffgesetz (SprengG) geregelt.

Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder handeln will, braucht dazu eine Erlaubnis:

  • Erlaubnisse für selbständige Unternehmer (§7 SprengG)
  • Befähigungsscheine (§20 SprengG)
  • Erlaubnisse für den nicht gewerblichen Erwerb und Umgang §27 SprengG), zum Beispiel Sportschützen.

Eine Erlaubnis oder ein Befähigungsschein kann nur ausgestellt werden, wenn die Zuverlässigkeit vorher überprüft (Unbedenklichkeitsbescheinigung) und die entsprechende Fachkenntnis nachgewiesen wurde.

Außer diesen Erlaubnissen sind gesonderte Genehmigungen beziehungsweise Anzeigen erforderlich zum Beispiel für

  • die Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen,
  • Sprengungen,
  • gewerbliche Feuerwerke, die nicht am 31. Dezember abgebrannt werden (Hinweis: In Hamburg werden für das Verwendungsverbot privater Feuerwerke der Kategorie 1 und 2 keine Ausnahmen erteilt. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Verbraucherschutzämtern der Bezirke.)
  • pyrotechnische Effekte bei Filmaufnahmen und zu Veranstaltungen (für Effekte in geschlossenen Räumen ist die Innenbehörde/ Feuerwehr zuständig),
  • Anerkennung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz.

Themenübersicht auf hamburg.de

Empfehlungen

Anzeige
Branchenbuch