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Grundlagen Die Förderrichtlinie

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Richtlinie zum Förderprogramm "Unternehmen für Ressourcenschutz"

Hände eine Mannes mit Kugelschreiber beim Ausfüllen eines Formulars

Die Förderrichtlinie

Das Förderprogramm "Unternehmen für Ressourcenschutz" wird in der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) umgesetzt.
Hier finden Sie die Förderrichtlinie des Programms in der Fassung vom 28. November 2022:

Förderrichtlinie "Unternehmen für Ressourcenschutz" 

Anlagen zur Förderrichtlinie

Hier finden Sie die Merkblätter zu den Förderschwerpunkten: 

Bitte beachten Sie:
In einem Förderschwerpunkt erfolgt solange keine Förderung, bis ein entsprechendes Merkblatt veröffentlicht ist. 
Die bewilligende Stelle für die Antragstellung einer Förderung durch das Programm „Unternehmen für Ressourcenschutz“ ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank.

Hamburgische Investitions- und Förderbank
Abteilung Wirtschaft  und Umwelt
-Unternehmen für Ressourcenschutz-
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg

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