Erläuterung
- Für das Wohnen auf dem Wasser eignen sich besonders Wasserflächen der Bille und einige wenige Liegeflächen in Alsterkanälen, sowie in Wilhelmsburg und Harburg.
- Hafengebiet: Eine Wohnnutzung innerhalb des Hafengebietes oder in der Nachbarschaft von Gewerbe ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Außerhalb der Deiche und des Hochwasserschutzes ist das Wohnen auf dem Wasser nicht gestattet.
Die orangefarbenen Eignungsflächen kennzeichnen nicht störenden Nutzungen, d.h. auch Wohnen, die beige farbenen Flächen eignen sich - wegen benachbarten Gewerbes - nur für unempfindliche Nutzungen und damit nicht zum Wohnen. Einige wenige dieser Flächen (A1, M 1, M 12, M 13) liegen im Hafengebiet. Im Bereich von Eignungsflächen innerhalb des Hafengebietes sind aus rechtlichen Gründen lediglich Nutzungen zulässig, die Hafenzwecken dienen (z.B. Hafenschifffahrt, Schiffsbaubetriebe, Bootslagereien etc.). Für alle Eignungsflächen gilt, dass notwendige Leitungsmedien bis an die Liegestellen herangeführt werden müssen. Bei Flächen, die direkt an öffentliche Straßen angrenzen, ist dies zumeist mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich. In anderen Fällen ist die Bildung von Liegeplatzgemeinschaften sinnvoll, um Infrastrukturmaßnahmen gemeinsam zu finanzieren.