
Der schulärztliche Dienst der Fachämter Gesundheit (Gesundheitsämter) in den Hamburger Bezirken hat die Aufgabe, die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern im Einzugsgebiet zu fördern:
- Mit Blick auf die Gesundheit sollen die bestmöglichen Voraussetzungen für einen Schulbesuch geschaffen werden
- Probleme sollen im engen Dialog mit Lehrkräften, Eltern und anderen Fachkräften Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ( BGV) frühzeitig erkannt und Fördermaßnahmen eingeleitet werden, um gesundheitlichen Gefährdungen vorzubeugen.
Dazu dienen die Angebote:
- Einzeluntersuchungen
- Sprechstunden in der Schulärztlichen Dienststelle
- Schulärztliche Sprechstunden in der Schule
- Hospitationen
- Teilnahme an Elternsprechtagen, Elternabenden, Elternratssitzungen
- Projekte mit Schulen zur Gesundheitsförderung
- Lehrerfortbildung bei gesundheitlichen Fragen
- Vermittlung von Erholungskuren
Die Beratungen sind vertraulich.
Es entstehen keine Kosten!
Im Jahr vor der Einschulung werden alle Schulanfänger mit ihren Eltern zu einer Schuleingangsuntersuchung eingeladen.Diese Untersuchung ist gemäß § 34 Absatz 5
Hamburgischem Schulgesetz verpflichtend für alle Kinder – unabhängig von der letzten altersgemäßen kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchung U9. Dies gilt auch für Kinder , die vorzeitig eingeschult werden sollen