- Für neu in Hamburg lebende Familien aus der Ukraine gibt es viele gute Gründe, sich jetzt für den Besuch einer Hamburger Schule anzumelden. Informationen finden sie hier auf Deutsch und Ukrainisch.
- Wie können sich neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler an Hamburger Schulen anmelden – das zeigt dieses deutsch-ukrainische Informationspapier.
- Rahmenpläne, Rahmenvorgaben und Handreichungen für IVK haben wir auf der Website "Hamburger Aufnahmesystem" zusammengestellt. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über die unterrichteten Fächer, die Stundentafel, Zeugnisse, Regelungen für den Übergang in die Regelklasse etc.
- Die BSB hat im Fachbrief vom 1. April 2022 viele Informationen rund um die Einrichtung einer IVK sowie zum Unterricht insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine an allgemeinbildenden Schulen gebündelt.
Die BSB hat in einem weiteren Fachbrief vom 13. April 2022 weitere Informationen zur Zuschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher zusammengetragen, so z.B. zur Schulpflicht, aber auch zum ukrainischen Herkunftssprachenunterricht. In den Anlagen dazu finden Sie ein Merkblatt zum ukrainischen Herkunftssprachenunterricht sowie einen Antrag für den Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen und –mittlern an Ihrer Schule.
In einem 3. Fachbrief vom 28. April 2022 und den hier auch verlinkten Anlagen dazu finden Sie Hinweise zur Ermöglichung des Schulbesuchs für Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine, zur Ferienbetreuung und zum Verständnis ukrainischer Zeugnisformulare.
- Einschätzung des Sprachstands: Zu Beginn der IVK ist die Erhebung der fachlichen (DaZ, Mathematik, Englisch) und überfachlichen Lernausgangslage der einzelnen Schülerinnen und Schüler sehr wichtig. Im Verlauf der IVK sollte der Lernstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig überprüft werden, um einen Wechsel in die Regelklasse rechtzeitig anzubahnen. Alle weiterführenden Schulen können als Diagnostikinstrument die Online-Plattform 2P mit automatisierter Auswertung unter https://2p.hamburg.de/ nutzen. Lehrkräfte erhalten ihre 2P-Zugangsdaten von ihrer Schulleitung. Die Schulleitungen haben auf das Funktionspostfach der Schule einen Zugang zur Durchführung von 2P | Potenzial & Perspektive - Ein Analyseverfahren für neu Zugewanderte erhalten. Sollten dennoch Schwierigkeiten auftreten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: hamburg-2p@bsb.hamburg.de. Weitere Informationen zu 2P (Tutorials, Informationen zu Fortbildungen etc.) finden Sie auf der Hamburger 2P-Infowebsite.
- Unterrichtsmaterialien für IVK-Lehrkräfte
- Grundschule und Sekundarstufe I
- Sekundarstufe I
- Der Schreibordner: „Schreibkompetenzen trainieren von A1 bis B1“ für die Sekundarstufe I
- Materialien des Landesinstituts für den Fachunterricht in IVK. Diese Materialien werden in Kürze gedruckt als Ordner an die Schulen mit IVK versandt.
- Weiteres Material über LMS erreichbar:
https://lms.lernen.hamburg/course/view.php?id=45027Sollten Sie an Ihrer Schule nicht über Zugangsdaten zu LMS verfügen, klicken Sie einfach auf „Anmelden als Gast“. Sie haben dann auch ohne Zugangsdaten Zugriff auf alle Materialien und die IVK-Sprechstunde.
- Sprechstunde für IVK-Lehrkräfte durch das Landesinstitut: Ab dem 21. März 2022 täglich zwischen 13:00 bis 14:00 Uhr digital über den o.g. LMS-Raum: https://lms.lernen.hamburg/course/view.php?id=4502
- Kompakte DaZ-Schulungen u.a. für (neue) IVK-Lehrkräfte starten am 12. April 2022 am Landesinstitut. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Informationsschreiben. Eine Anmeldung erfolgt nicht über TIS, sondern über das Funktionspostfach BeschulungUkrainischerKinderDaZ@li-hamburg.de . Nachfragen zu dem Angebot richten Sie bitte an Birte.Priebe@li-hamburg.de.
- Als Hilfe für Aufnahmegespräche mit ukrainischen Schülerinnen und Schülern kann dieser deutsch-ukrainische oder deutsch-russische Fragebogen Einsatz finden.
- Sprach- und Kulturmittler:innen
Sprach- und Kulturmittler:innen arbeiten – i.d.R. sehr niedrigschwellig – im Dreieck Schule-Eltern-Schüler:innen und unterstützen, wo sie können, etwa mit der Begleitung zu Lernentwicklungsgesprächen, zusätzlichen Elternabenden oder der Übernahme von Hilfstätigkeiten im Unterricht. Das Tätigkeitsprofil von Sprach- und Kulturmittler:innen finden Sie hier. Sie werden als Honorarkräfte eingestellt. Die Schule muss die Kosten zunächst übernehmen, bekommt aber von Schulbehörde einen Teilbetrag oder – je nach Umfang - sogar den gesamten Betrag zurückerstattet.
Für gewöhnlich kommen Sprach- und Kulturmittler:innen aus einem bestimmten Sprach- und Kulturkreis und können somit auch dolmetschen und übersetzen. In der Schulbehörde wird aktuell ein Pool für Sprach- und Kulturmittler:innen zur Unterstützung ukrainischer Schülerinnen und Schüler aufgebaut, in dem sich nicht nur ukrainischsprachige Personen, sondern auch russisch- und/oder deutschsprachige Personen befinden, die aber explizit den Wunsch geäußert haben, in diesem Rahmen tätig zu werden.
Sie können das speziell für die Unterstützung ukrainischer Kinder- und Jugendlicher entwickelte Antragsformular für Sprach- und Kulturmittler:innen hier herunterladen. In Absprache mit der Schulleitung wird der ausgefüllte Antrag dann gemailt an das Referat „Steigerung der Bildungschancen“ der BSB. Herkunftssprachenunterricht
In allen IVK, in denen überwiegend ukrainische Schülerinnen und Schüler beschult werden, soll auch ein Unterrichtsangebot in ukrainischer Sprache als Teil der regulären IVK-Stundentafel umgesetzt werden (4 Wochenstunden in der Grundschule, 5 Wochenstunden in der Sekundarstufe I). Weitere Informationen dazu finden Sie im IVK-Fachbrief der Schulbehörde und im Merkblatt zur Einstellung von Lehrkräften für den Herkunftssprachenunterricht. Das Tätigkeitsprofil für Herkunftssprachenlehrkräfte gibt zweisprachig auf Deutsch und Ukrainisch einen Eindruck von den Aufgaben, die mit dieser Tätigkeit einhergehen.
Wenn Sie dafür eine zusätzliche Lehrkraft mit ukrainischen Sprachkenntnissen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Referat „Steigerung der Bildungschancen“ der BSB.
- Finanzielle Unterstützung bei der Neueinrichtung einer Basisklasse/IVK:
Jede Schule erhält von Seiten der BSB pro neu eingerichteter Basisklasse/IVK einmalig 1.500 Euro für unterrichtliche Bedarfe der Klasse, z.B. für Unterrichts- oder Arbeitsmaterialien.
-> Hier geht es zum BSB-Referat Steigerung der Bildungschancen mit Inhalten zu Aufnahmesystem für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, Sprachförderung, Herkunftssprachenunterricht und interkulturelle Schulentwicklung.