Das Amt 5 der Finanzbehörde (Steuerverwaltung) nimmt die Dienst- und Fachaufsicht über die Finanzämter wahr und betreut diese. Dadurch wird eine gleichmäßige Rechtsanwendung bei der Besteuerung gewährleistet.
Hier erhalten Sie Informationen zu folgenden Bereichen:
- Aktuelles
- Corona: Fragen und Antworten zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen hier: FAQ's
- Informationen für Bürger (Fragen und Antworten)
- persönliche Steuerangelegenheiten (Bei Fragen zu persönlichen Steuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.
- Steuererklärungsvordrucke sowie weitere Formulare zum Download (ab 2006)
- Lohnsteuer für Arbeitgeber/ausländische Arbeitnehmer
- ELSTER
- Ausbildungsmöglichkeiten
- Steuerberaterprüfung
- Datenschutz in der Steuerverwaltung
Aufgaben der Finanzbehörde -Steuerverwaltung-

Die Aufgaben der Steuerverwaltung lassen sich im Wesentlichen in zwei Bereiche aufteilen:
1. Sie hat eigene Verwaltungsaufgaben bei der Steuerung der Finanzämter und der Verwaltung der Steuereinnahmen:
- Auftragsverwaltung für den Bund im steuerlichen Bereich (Gemeinschaftssteuern: Lohn-, Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie Bundessteuern: Solidaritätszuschlag)
- oberste Fachbehörde für Landes- und Gemeindesteuern
- fachliche und organisatorische Steuerung und Kontrolle (Aufsicht) der nachgeordneten 14 Hamburger Finanzämter
- aufgabengerechte Ressourcensteuerung für die gesamte Steuerverwaltung
- IT-Referat der Steuerverwaltung
- Aufsicht über die Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg (NoA)
- Steuerschätzung
- Aufsichtsbehörde für das Steuerberatungswesen (Steuerberaterprüfung)
2. Sie arbeitet dem Finanzsenator auf dem Gebiet der Steuerpolitik zu:
- Entwicklung steuerpolitischer Zielsetzungen unter Beachtung der personellen und haushaltsmäßigen Ressourcen
- Beurteilung und Umsetzung steuerpolitischer Vorhaben
- Mitwirkung an der Steuergesetzgebung des Bundes
- Zuarbeit für die Sitzungen von Bundesrat und Finanzministerkonferenz sowie von Senat, Bürgerschaft und Finanzdeputation
Hamburger Finanzämter

In Hamburg gibt es 14 Finanzämter, 10 sogenannte Regionalfinanzämter und 4 Finanzämter mit Sonderzuständigkeiten. Ansprechpartner für alle Ihre Steuerfragen ist zunächst das für Sie zuständige Regionalfinanzamt. Dort erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare, wenn Sie diese nicht einfach von den Internetseiten der Finanzbehörde herunterladen.
Weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen
bietet Ihnen die Möglichkeit, alles rund um das Thema Steuern zu erfahren. Neben Formularen finden Sie aktuelle BMF-Schreiben, Gesetze und weiteres, wie zum Beispiel die Umsatzsteuerumrechnungskurse oder Berechnungsprogramme für die Lohn- und Einkommensteuer und auch Kfz-Steuer.
- Bundeszentralamt für Steuern
Dort können Sie sich unter anderem über steuerliche Sachverhalte mit Auslandsberührung informieren und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr) beantragen.
- Finanzgericht Hamburg
gibt unter anderem Auskunft über den Finanzrechtsweg und die Zuständigkeiten.
- Internet-Portal der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes
Interessantes und Aktuelles