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Die Steuerverwaltung der Finanzbehörde Herzlich willkommen auf den Seiten der Steuerverwaltung !

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Das Amt 5 der Finanzbehörde (Steuerverwaltung) nimmt die Dienst- und Fachaufsicht über die Finanzämter wahr und betreut diese. Dadurch wird eine gleichmäßige Rechtsanwendung bei der Besteuerung gewährleistet.

Hier erhalten Sie Informationen zu folgenden Bereichen:

Aufgaben der Finanzbehörde -Steuerverwaltung-

Gebäude FB

Die Aufgaben der Steuerverwaltung lassen sich im Wesentlichen in zwei Bereiche aufteilen: 

1. Sie hat eigene Verwaltungsaufgaben bei der Steuerung der Finanzämter und der Verwaltung der Steuereinnahmen:

  • Auftragsverwaltung für den Bund im steuerlichen Bereich (Gemeinschaftssteuern: Lohn-, Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie Bundessteuern:  Solidaritätszuschlag)
  • oberste Fachbehörde für Landes- und Gemeindesteuern
  • fachliche und organisatorische Steuerung und Kontrolle (Aufsicht) der nachgeordneten 14 Hamburger Finanzämter
  • aufgabengerechte Ressourcensteuerung für die gesamte Steuerverwaltung
  • IT-Referat der Steuerverwaltung
  • Aufsicht über die Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg (NoA)
  • Steuerschätzung
  • Aufsichtsbehörde für das Steuerberatungswesen (Steuerberaterprüfung)

2. Sie arbeitet dem Finanzsenator auf dem Gebiet der Steuerpolitik zu: 

  • Entwicklung steuerpolitischer Zielsetzungen unter Beachtung der personellen und haushaltsmäßigen Ressourcen
  • Beurteilung und Umsetzung steuerpolitischer Vorhaben
  • Mitwirkung an der Steuergesetzgebung des Bundes
  • Zuarbeit für die Sitzungen von Bundesrat und Finanzministerkonferenz sowie von Senat, Bürgerschaft und Finanzdeputation

Hamburger Finanzämter

german income tax return

In Hamburg gibt es 14 Finanzämter, 10 sogenannte Regionalfinanzämter und 4 Finanzämter mit Sonderzuständigkeiten. Ansprechpartner für alle Ihre Steuerfragen ist zunächst das für Sie zuständige Regionalfinanzamt. Dort erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare, wenn Sie diese nicht einfach von den Internetseiten der Finanzbehörde herunterladen.

 

Weiterführende Informationen

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