Um den Kernkonflikt angemessen zu bearbeiteten erhalten die Betroffenen im Tatausgleich die Gelegenheit, ihren Schadensfall eigenverantwortlich mithilfe einer erwachsenen Vermittlungsperson aufzuarbeiten.
Der Tatausgleich wurde vom Täter-Opfer-Ausgleich in der Jugendgerichtshilfe abgeleitet und an schulische Verhältnisse angepasst.
Beschreibung der Qualifizierung
Interessierte pädagogische Fachkräfte werden in einer umfangreichen Qualifizierung über 39 Stunden an 6 Tagen zu Moderatorinnen und -Moderatoren geschult. Hierbei lernen sie die Hintergründe, Ansätze und Arbeitsweisen des Verfahrens kennen. Die Methode wird geübt, um sie im schulischen Kontext anwenden zu können. Ein besonderes Augenmerk der Fortbildung wird auf der Implementierung im schulischen Kontext und im eigenen System liegen.
Ziel dieser Maßnahme
Die Nachhaltigkeit dieser Maßnahme liegt in der Bewusstmachung der Schadensverursachung, der Verantwortungsübernahme hierfür und in einer geforderten Wiedergutmachungsleistung seitens der geschädigten Person und der Institution Schule für die schadensverursachende Person. Eine mögliche Perspektivübernahme der Geschädigtensicht verändert die Wahrnehmung und auf Dauer auch das Verhalten der Verursachenden. Eine Veränderung der Konfliktkultur an Schulen wird so in die Wege geleitet.
Zugangswege
Über regelmäßige Ausschreibungen der Qualifizierung werden die Schulleitungen und Kollegien der allgemeinbildenden Schulen in Hamburg über die Qualifizierungskurse informiert. Dies ist bislang acht Mal Hamburg weit geschehen.
Zahlen
- Beginn der Qualifikation: Schuljahr 2014 / 2015
- Bereits 8 abgeschlossene Kurse
- mit insgesamt 99 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
- an 60 Hamburger Schulen
Weitere Informationen, Kontakt und Anmeldung:
Björn Schwippert
Beratungsstelle Gewaltprävention
Hamburger Straße 129; 22083 Hamburg
Tel: 42863-7014
Fax:427-313-646
E-Mail: bjoern.schwippert@bsb.hamburg.de