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Arbeitsschutz Kontrollgerätekarten

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Kontrollgerätekarten

Lenk- und Ruhezeiten sind von Fahrerinnen und Fahrern von Transportfahrzeugen mit Hilfe eines analogen oder digitalen Kontrollgeräts aufzuzeichnen. Zur Bedienung des digitalen Kontrollgeräts sind Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten notwendig. Für die  Ausstellung und Ausgabe der Kontrollgerätkarten ist in Hamburg der  Landesbetrieb Verkehr Hamburg  (LBV) zuständig.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LBV Hamburg: Kontrollgerätekarten

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