Lenk- und Ruhezeiten sind von Fahrerinnen und Fahrern von Transportfahrzeugen mit Hilfe eines analogen oder digitalen Kontrollgeräts aufzuzeichnen. Zur Bedienung des digitalen Kontrollgeräts sind Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten notwendig. Für die Ausstellung und Ausgabe der Kontrollgerätkarten ist in Hamburg der Landesbetrieb Verkehr Hamburg (LBV) zuständig.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LBV Hamburg: Kontrollgerätekarten