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Arbeitsschutz Künstliche optische Strahlung

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Künstliche optische Strahlung wird unterteilt in ultraviolette, sichtbare und Infrarotstrahlung in den unten angeführten Wellenlängenbereichen. Inkohärente künstliche optische Strahlung (IOS) ist jede künstliche optische Strahlung außer Laserstrahlung (Kohärente optische Strahlung)

Amt für Arbeitsschutz Hamburg - Künstliche optische Strahlung

Künstliche optische Strahlung kann Haut und Augen schädigen. Verbrennungen, Hornhaut- oder Bindehautentzündungen, Linsentrübung oder Hautkrebs gehören zu den möglichen Folgen. Neben direkte Auswirkungen sind indirekte Auswirkungen wie vorübergehende Blendung, Brand- und Explosionsgefahr etc. möglich.

Die Herausforderung für Arbeitgeber besteht nun darin, wesentliche Gefährdungen die von künstlicher optischer Strahlung ausgeht, zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz

An Arbeitsplätzen folgender Branchen treten unter anderem künstliche optische Strahlung auf:

  • hochenergiereiche Schweißverfahren (zum Beispiel WIG-/MIG-/MAG-, E-Schweiß-Verfahren)
  • inkohärenter Strahlung (UV-Strahlung) durch Schweißlichtbögen,
  • bei der Werkstoffprüfung und Metallbearbeitung, an Hochöfen und Glasschmelzen,
  • an Infrarot-Trocknungsanlagen, Belichtungs- und Beschichtungsanlagen im Druckgewerbe,
  • im Gesundheitswesen, IR, UV-, Blaulicht-Strahlung, in Krankenhäusern im OP, bei der Diagnosebeleuchtung zum Einblick in innere Strukturen, bei der Ausleuchtung mit entsprechend ausgerichteten Scheinwerfern in der Medizin,
  • in ambulanten Praxen der Zahnmedizin (Bleaching, Kariesentfernung),
  • Einsatz von Lasergeräte in vielen medizinischen Fachrichtungen (Neurochirurgie, Augenheilkunde, Zahn- Mund- Kiefer- sowie Gesichtschirurgie),
  • der Dermatologie und Kosmetikbetrieben (Tattoo- oder  Haarentfernung)

Weitere Informationen

Hinweis zu den Downloads

Bei dem elektronischen Anwenderprogramm „Word-Makro Gefährdungsbeurteilung-Laser“ handelt sich um eine Anwendungsdatei. Deshalb kann unter Umständen die Benutzung von Ihrem internen Netzwerk gesperrt sein. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Systemadministrator auf.

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