Künstliche optische Strahlung kann Haut und Augen schädigen. Verbrennungen, Hornhaut- oder Bindehautentzündungen, Linsentrübung oder Hautkrebs gehören zu den möglichen Folgen. Neben direkte Auswirkungen sind indirekte Auswirkungen wie vorübergehende Blendung, Brand- und Explosionsgefahr etc. möglich.
Die Herausforderung für Arbeitgeber besteht nun darin, wesentliche Gefährdungen die von künstlicher optischer Strahlung ausgeht, zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz
An Arbeitsplätzen folgender Branchen treten unter anderem künstliche optische Strahlung auf:
- hochenergiereiche Schweißverfahren (zum Beispiel WIG-/MIG-/MAG-, E-Schweiß-Verfahren)
- inkohärenter Strahlung (UV-Strahlung) durch Schweißlichtbögen,
- bei der Werkstoffprüfung und Metallbearbeitung, an Hochöfen und Glasschmelzen,
- an Infrarot-Trocknungsanlagen, Belichtungs- und Beschichtungsanlagen im Druckgewerbe,
- im Gesundheitswesen, IR, UV-, Blaulicht-Strahlung, in Krankenhäusern im OP, bei der Diagnosebeleuchtung zum Einblick in innere Strukturen, bei der Ausleuchtung mit entsprechend ausgerichteten Scheinwerfern in der Medizin,
- in ambulanten Praxen der Zahnmedizin (Bleaching, Kariesentfernung),
- Einsatz von Lasergeräte in vielen medizinischen Fachrichtungen (Neurochirurgie, Augenheilkunde, Zahn- Mund- Kiefer- sowie Gesichtschirurgie),
- der Dermatologie und Kosmetikbetrieben (Tattoo- oder Haarentfernung)
Weitere Informationen
Hinweis zu den Downloads
Bei dem elektronischen Anwenderprogramm „Word-Makro Gefährdungsbeurteilung-Laser“ handelt sich um eine Anwendungsdatei. Deshalb kann unter Umständen die Benutzung von Ihrem internen Netzwerk gesperrt sein. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Systemadministrator auf.