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Heim- und Wildtiere Umgang mit toten Tieren

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Toter Fuchs am Straßenrand

Umgang mit toten Tieren in Hamburg

Wenn ein Tier stirbt, stellt sich für den Besitzer oder den Finder die Frage, wie er mit dem Tierkörper verfahren sollte. Darf man seinen Hund selbst begraben? Wer holt den toten Fuchs von der Straße? Sollte man eine tote Ratte in den Müll werfen? Darf oder sollte man die Beseitigung selbst übernehmen? Das Vorgehen hängt davon ab, um was für ein Tier es sich handelt und wo es verstorben ist beziehungsweise gefunden wurde. Nähere Informationen finden Sie nachfolgend.

Vorgehen bei Tod des eigenen Haus-/Heimtiers 

  • Verstorbene Heimtiere werden in Hamburg von einem Tierkörperbeseitigungsunternehmen, der Firma Rendac mit Sitz in Rotenburg/Wümme (Kontaktdaten siehe unten), auf Kosten des Eigentümers abgeholt und entsorgt. 
  • Auch viele Hamburger Tierarztpraxen nehmen tote Heimtiere zur späteren Entsorgung gegen Zahlung einer Gebühr entgegen.
  • Tierhalter, die ihre toten Heimtiere keiner Tierkörperbeseitigungsanlage zuführen möchten, können diese auch auf zugelassenen Tierfriedhöfen begraben lassen oder in einem zugelassenen Tierkrematorium einäschern lassen.
  • Ist der/die Tierhalter(in) Besitzer(in) eines Grundstücks, darf er/sie das tote Heimtier auf dem eigenen Grundstück vergraben, wenn dabei die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden:
    • nur einzelne Körper von eigenen Tieren auf dem eigenen Grundstück
    • nicht in einem Wasserschutzgebiet
    • nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze
    • Bedeckung des Tierkörpers mit einer Erdschicht von mindestens 50 Zentimetern.

Vorgehen bei Fund eines fremden Haus-/Heimtiers auf öffentlichem Grund

Tote Haustiere, die im "öffentlichen Raum" (zum Beispiel auf der Straße) aufgefunden werden und deren Besitzer nicht direkt ermittelt werden kann, werden vom Institut für Hygiene und Umwelt (HU, Kontaktdaten siehe unten) abgeholt.

  • Mit einem Chip gekennzeichnete Haustiere werden im HU eindeutig identifiziert und an ein Tierregister (zum Beispiel TASSO) gemeldet. Diese Dienstleister sind angewiesen, die Besitzer über den Totfund der Tiere zu informieren. 
  • Die Tierkörper werden ab Meldung eine Woche lang im HU gelagert.
  • Nur mit einem Chip gekennzeichnete Tiere können über einen offiziell in Hamburg zugelassenen Tierbestattungsservice an den Tierbesitzer ausgehändigt werden. Die Abholung des Tieres durch den Tierbesitzer persönlich ist nicht möglich.
  • Nicht eindeutig  gekennzeichnete Haustiere können nicht identifiziert werden und werden in jedem Fall in der Tierkörperbeseitigungsanlage der Firma Rendac beseitigt (Kontaktdaten siehe unten). 

Vorgehen bei Fund eines Wildtiers auf öffentlichem Grund

  • Größere Wildtiere, wie zum Beispiel Rehe, Wildschweine, Dachse, Marder und Füchse die im "öffentlichen Raum" (zum Beispiel auf der Straße) aufgefunden werden, werden vom Institut für Hygiene und Umwelt (HU) abgeholt. Einige dieser Tierkörper werden auf bestimmte Tierkrankheiten untersucht (Monitoring auf Tollwut, Fuchsbandwurm, …). Ausnahme: Tierkörper, die sich auf Bundesautobahnen befinden, werden aus Sicherheitsgründen durch die Autobahnmeisterei oder die Polizei geborgen.
  • Seuchenverdächtige Wildtiere, für die nach Feststellung durch einen amtlichen Tierarzt (zuständiges Veterinäramt) ein Verdacht auf Vorliegen einer Zoonose (vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit) oder einer sonstigen gefährlichen Tiererkrankung ausgesprochen wurde, werden vom HU abgeholt. Dies ist beispielsweise stets bei Fledermäusen der Fall, die häufig an der für Menschen gefährlichen Tollwut erkranken.
  • Nicht seuchenverdächtige Kleintiere, wie Mäuse, Wildkaninchen, Hasen, Igel, Eichhörnchen, Singvögel, Tauben, Kröten oder Ratten, werden nicht durch das HU abgeholt. Da diese Kadaver die öffentliche Ordnung nur geringfügig stören, wäre der Aufwand durch die Abholung nicht verhältnismäßig. Hinzu kommt, dass diese Tierkörper als Nahrungsquelle für andere Tiere dienen und damit einen wichtigen Bestandteil des Ökosystems darstellen. Sollten sich die Bürger in Einzelfällen dennoch durch die Kadaver gestört fühlen, können sie diese selbst als Abfall über die Mülltonne entsorgen. Aus hygienischen Gründen ist es empfehlenswert, die Kadaver dabei nicht mit bloßen Händen zu transportieren, sondern zum Beispiel Handschuhe zu tragen oder eine Schaufel zu benutzen.
  • In Waldgebieten gelten die Bestimmungen des Jagdrechts, die eigene Vorgaben zu toten Wildtieren enthalten. Bitte benachrichtigen Sie daher das nächste Forstamt.


Kontaktinformationen

Rendac
Anmeldung/Abholung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten
Automatische Telefonanmeldung (VRS) unter 0800-7793333
E-Mail: kundenservice@rendac.de
Internet: www.rendac.de

Institut für Hygiene und Umwelt
Telefon: 040 428 45-77
E-Mail: infohu@hu.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/hu

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