Die allgemeine Anleinpflicht
gilt in ganz Hamburg seit 1. Januar 2007. Sie besagt, dass Sie Ihren Hund außerhalb Ihres eigenen Grundstückes und außerhalb der Hundeauslaufzonen grundsätzlich an der Leine führen müssen – es sei denn, Sie haben für den Hund eine Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten.
Ausführlichere Informationen zur Anleinpflicht
HUNDEAUSLAUFZONEN:
Karte
In den Hundeauslaufzonen herrscht keine Leinenpflicht. Außer Ihr Hund gehört zu den als gefährlich geltenden Hunderassen!

Detailliertere Informationen zu den Hundeauslaufzonen in den Stadtteilen:

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