Anleinpflicht
In ganz Hamburg gilt die Anleinpflicht für Hunde – es sei denn, es liegt eine Befreiung vor.
- Mehr Informationen zur allgemeinen Anleinpflicht
- Hier können Sie einen Gehorsamkeitstest für Ihren Hund durchführen
- Hier können Sie Ihren Hund einem Wesenstest unterziehen
Mikrochip-Kennzeichnung
Alle Hundebesitzer müssen ihr Tier mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen.
Hunderegister und Haftpflichtversicherung
Besitzer müssen ihren Hund im Hunderegister der Stadt Hamburg anmelden und eine Haftpflichtversicherung für das Tier abschließen.
Gefährliche Hunde
Für gefährliche Hunde gelten besondere Vorschriften. Als gefährliche Hunde gelten die folgenden Rassen:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler und entsprechende Mischlinge.
Hundeauslaufzonen
Hunde, die eine Gehorsamkeitsprüfung abgelegt haben, dürfen in ausgewiesenen Grünflächen ohne Leine geführt werden. In den Hundeauslaufzonen gilt für alle Hunde keine Leinenpflicht, außer es handelt sich um gefährliche Hunderassen.
Bußgeldkatalog
Wer sich nicht an das Hundegesetz hält, kann zu einer Bußgeldzahlung aufgefordert werden
- Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten (ab Seite 14)
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