Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
In Regionen in Brandenburg und Sachsen sind Ausbrüche der ASP bei Wildschweinen aufgetreten. Die Afrikanische Schweinepest hat sich in den Wildschweinbeständen vieler Regionen Europas ausgebreitet (Ungarn, Polen, Belgien, Baltikum, Moldawien, Rumänien, Bulgarien, Slowakei, Serbien). In den betroffenen Ländern sind vielfach auch Hausschweinebestände betroffen. Das ASP-Geschehen in Asien setzt sich ebenfalls weiter fort. Auf der italienischen Insel Sardinien kommt die Afrikanische Schweinepest bereits seit Jahrzehnten vor.
Hinweise für Reisende, Jäger und Landwirte
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz rät davon ab, Jagdreisen in die betroffenen Gebiete Osteuropas zu unternehmen. Schweinehalter und Personen mit Kontakt zu Schweinehaltungen sollten unbedingt auf Jagdreisen in betroffene Regionen verzichten.
Sollten Jagdreisen in Osteuropa dennoch unternommen worden sein, ist höchste Vorsicht geboten. Vor der Rückkehr ist die gesamte Jagdausrüstung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Das Mitbringen von Jagdtrophäen, Fleisch und Fleischprodukten aus Restriktionsgebieten ist streng verboten.
Landwirte, die Schweine halten, können ihre Bestände schützen, indem sie die grundlegenden Hygieneregeln strikt einhalten. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist streng verboten! Kontakte zwischen Haus- und Wildschweinen müssen unbedingt unterbunden werden (Aufstallung der Tiere oder bei Freilandhaltung doppelte Umzäunung).
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Der Verdacht auf Schweinepest ist unverzüglich dem zuständigen bezirklichen Verbraucherschutzamt anzuzeigen. Da Wildschweine ebenfalls empfänglich sind und die Krankheit auf Hausschweine übertragen können werden Jäger aufgefordert, Auffälligkeiten wie erhöhte Fallzahlen, Verhaltensänderungen und besondere Merkmale an erlegten Tieren unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden und erlegte oder tot aufgefundene Wildschweine zu beproben und im Institut für Hygiene und Umwelt untersuchen zu lassen.
Die Reduktion des Schwarzwildes ist eine weitere präventive Maßnahme. Um diese zu erreichen, hat die Jagdbehörde Hamburg eine Allgemeinverfügung erlassen, in welcher die noch bestehenden Einschränkungen zur Bejagung des Schwarzwildes aufgehoben werden: Keine Schonzeit für Schwarzwild und kein Einsatzverbot künstlicher Lichtquellen bei der Jagd auf Wildschweine. Zur Klarstellung des Schutzes der Elterntiere bei der Jagd wird weibliches Schwarzwild als für die Aufzucht notwendig (führend) angesehen, solange die Frischlinge noch gestreift sind. Mit der Aufhebung dieser Einschränkungen soll bis auf Widerruf eine effiziente Bejagung und Reduktion des Schwarzwildes gefördert werden. Die Maßnahmen dienen der Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und erfolgen in Abstimmung mit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
Die waffenrechtlichen Bestimmungen bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt.
Zusätzlich wurde im Rahmen des Tiergesundheitsmonitorings die Aufwandsentschädigung für Einsendung oder Anlieferung von Wildschweinproben aus Hamburg erhöht:
- Einlieferung von Schwarzwildproben einschließlich Tupfer: 30,00 Euro
- Einlieferung von Schwarzwildproben von kranken Stücken oder Kadavern: 40,00 Euro
- Einlieferung von ganzen kranken Stücken oder Kadavern: 100,00 Euro
Das erforderliche Probenset kann beim Institut für Hygiene und Umwelt, Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg 7 Tage die Woche 24 Stunden abgeholt werden. Gleiches gilt für die Abgabe von Proben.
Reisende können ohne ihr Wissen und unbeabsichtigt den Erreger dieser Seuche einschleppen. Aus diesem Grund sollten bei Aufenthalten in Polen, Lettland, Estland Tschechien, Litauen, Russland, Weißrussland und Ukraine direkte Tierkontakte vermieden werden. Es ist vor der Einreise nach Deutschland darauf zu achten, dass Lebensmittel tierischen Ursprungs sowie unbehandelte Jagdtrophäen nicht mitgebracht werden.
Weitere Informationen
- Kostenlose Entsorgung von toten Wildschweinen im
Hamburger Stadtgebiet - Gesundheitsmonitoring bei Wildtieren in Hamburg
- Land Brandenburg: Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest
- Allgemeinverfügung über die Aufhebung der Schonzeiten für Schwarzwild und Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von künstlichen Lichtquellen in der Freien und Hansestadt Hamburg
- Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holsteins
- Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest vom Friedrich-Loeffler-Institut
- FAQ des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Afrikanischen Schweinepest
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Stand: 3. November 2020