Der Hafengeburtstag gilt als öffentliche Veranstaltung im Sinne des Gesetzes und das Waffenverbot umfasst neben Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände u. a. auch Messer, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte (mit Ausnahme von amtlich zugelassenen Reizstoffsprühgeräten).
Das Verbot gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und darüber hinaus im Bereich des ÖPNV - dementsprechend auch für die An- und Abreise zur Veranstaltung.
Ob mit dem Fahrrad, dem Auto, dem eigenen Boot, zu Fuß oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, die wichtigsten Informationen zur Anreise und zu Verkehrseinschränkungen vor und während der Veranstaltung findest du hier.
Der HAFENGEBURTSTAG HAMBURG geht zurück auf die Legende um Kaiser Friedrich Barbarossa, der den Hamburgern am 7. Mai 1189 einen Freibrief ausstellte, der Zollfreiheit für Schiffe auf der Elbe von der Stadt bis an die Nordsee gewährte.