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Akteneinsicht Hamburgisches Transparenzgesetz

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Hamburgisches Transparenzgesetz - HmbTG -

Am 6. Oktober 2012 ist das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) in Kraft getreten. Es ersetzt das bis dahin geltende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz und stellt einen bedeutsamen Paradigmenwechsel für die Verwaltung dar: Das HmbTG regelt nicht nur, dass weiterhin Anträge auf Informationen gestellt werden können, vielmehr verpflichtet es die Verwaltung zusätzlich, eine Vielzahl von Dokumenten und Daten kostenfrei online zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 2 Absatz 6 HmbTG ist das "Informationsregister ein zentral zu führendes, elektronisches und allgemein zugängliches Register...". Dieses Register stellt das Kernstück des neu geschaffenen "Transparenzportals Hamburg" dar, das alle nach dem HmbTG zu veröffentlichenden Informationen enthält. Seit dem 1. Oktober 2014 steht es online zur Verfügung.

Mit Gesetz vom 19. Dezember 2019 ist das HmbTG reformiert worden. Kernelement dieser Reform ist die Einbeziehung der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in die Veröffentlichungspflicht im Transparenzportal.

Mit Hilfe einer komfortablen Suchfunktion lassen sich im Transparenzportal Daten und Dokumente der Hamburgischen Verwaltung sowie vieler öffentlicher Unternehmen recherchieren.

Im Transparenzportal befinden sich auch die Daten des bisherigen Open Data Portals.

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