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Verordnung und Karten Überschwemmungsgebiet der Alster

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Das Überschwemmungsgebiet der Alster wurde am 16. Januar 1979 durch Verordnung des Hamburger Senates festgesetzt. Es umfasst beiderseits der Alster liegende Flächen zwischen der Landesgrenze und der Fuhlsbütteler Schleuse. Betroffen sind die Gemarkungen Duvenstedt, Wohldorf, Ohlstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Sasel, Poppenbüttel, Wellingsbüttel, Hummelsbüttel, Klein Borstel, Fuhlsbüttel und Ohlsdorf.

Überschwemmungsgebiet der Alster

Allgemeine Informationen zu der Bedeutung von Überschwemmungsgebieten, zu den dort geltenden Schutzbestimmungen und zu dem formalen Festsetzungsverfahren finden Sie auf den übergeordneten Themenseiten.

Wenn Sie Fragen zu den Schutzbestimmungen haben oder Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen in einen Überschwemmungsgebiet planen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Wasserbehörde.

Lagepläne 1:1.000

Die 19 Detailkarten im Maßstab 1:1.000 können Sie entweder über die interaktive Karte oder über die Liste unterhalb der Karte auswählen:

Kontakt

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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
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