Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Verordnung und Karten Überschwemmungsgebiet der Wandse

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Das Überschwemmungsgebiet der Wandse wurde am 19. August 1986 durch Verordnung des Hamburger Senates festgesetzt. Es umfasst beiderseits der Wandse liegende Flächen zwischen der Landesgrenze und der Maxstraße in den Gemarkungen Barmbek-Süd, Eilbek, Wandsbek, Tonndorf und Rahlstedt.

Überschwemmungsgebiet der Wandse

Allgemeine Informationen zu der Bedeutung von Überschwemmungsgebieten, zu den dort geltenden Schutzbestimmungen und zu dem formalen Festsetzungsverfahren finden Sie auf den übergeordneten Themenseiten.

Wenn Sie Fragen zu den Schutzbestimmungen haben oder Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen in einen Überschwemmungsgebiet planen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Wasserbehörde.

Lagepläne 1:1.000

Die 30 Detailkarten im Maßstab 1:1.000 können Sie entweder über die interaktive Karte oder über die Liste unterhalb der Karte auswählen:

Lagepläne im Maßstab 1:1.000

Kontakt

Hochwasserschutz

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Adresse speichern

Themenübersicht auf hamburg.de

Flyer

Gefahren- und Risikokarten

LSBG

DSGVO

Anzeige
Branchenbuch