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Verordnung und Karten Überschwemmungsgebiet der Bille (mittlere Bille)

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Das Überschwemmungsgebiet der Bille (mittlere Bille) wurde am 11. Oktober 1988 durch Verordnung des Hamburger Senates festgesetzt. Es umfasst Flächen beiderseits der Bille an der Bundesautobahn A 1 bis zur Kampchaussee sowie der Kampbille zwischen Kampchaussee und Schleusengraben. Betroffen sind die Gemarkungen Bergedorf, Lohbrügge, Billwerder und Boberg.

Überschwemmungsgebiet der Bille (mittlere Bille)

Allgemeine Informationen zu der Bedeutung von Überschwemmungsgebieten, zu den dort geltenden Schutzbestimmungen und zu dem formalen Festsetzungsverfahren finden Sie auf den übergeordneten Themenseiten.

Wenn Sie Fragen zu den Schutzbestimmungen haben oder Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen in einen Überschwemmungsgebiet planen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Wasserbehörde.

Lagepläne

Die 12 Detailkarten im Maßstab 1:1.000 können Sie entweder über die interaktive Karte oder über die Liste unterhalb der Karte auswählen:

Kontakt

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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
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