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Verordnung und Karten Überschwemmungsgebiete Dove- und Gose-Elbe

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Die Überschwemmungsgebiete am Unterlauf der Dove- und Gose-Elbe wurden am 19. Juli 1966 durch Verordnung des Hamburger Senates festgesetzt. Es sind Flächen, die beiderseits der Dove-Elbe zwischen der Krapphof- und der Dove-Elbe-Schleuse im Osten und der Tatenberger Schleuse im Westen sowie beiderseits der Gose-Elbe zwischen der Reitschleuse und der Einmündung in die Dove-Elbe liegen. Betroffen sind die Gemarkungen Neuengamme, Ochsenwerder, Reitbrook, Allermöhe, Moorfleet und Tatenberg.

Überschwemmungsgebiete Dove- und Gose-Elbe

Allgemeine Informationen zu der Bedeutung von Überschwemmungsgebieten, zu den dort geltenden Schutzbestimmungen und zu dem formalen Festsetzungsverfahren finden Sie auf den übergeordneten Themenseiten.

Wenn Sie Fragen zu den Schutzbestimmungen haben oder Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen in einen Überschwemmungsgebiet planen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Wasserbehörde.

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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
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