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Verordnung und Karten Überschwemmungsgebiet der Bille

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Das Überschwemmungsgebiet der Bille wurde am 20. April 1982 durch Verordnung des Hamburger Senates festgesetzt. Es umfasst Flächen beiderseits der Bille zwischen der Landesgrenze und der Alten Holstenstraße in den Gemarkungen Bergedorf und Lohbrügge.

Überschwemmungsgebiet der Bille

Allgemeine Informationen zu der Bedeutung von Überschwemmungsgebieten, zu den dort geltenden Schutzbestimmungen und zu dem formalen Festsetzungsverfahren finden Sie auf den übergeordneten Themenseiten.

Wenn Sie Fragen zu den Schutzbestimmungen haben oder Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen in einen Überschwemmungsgebiet planen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Wasserbehörde.

Lagepläne 1:1.000

Die drei Detailkarten im Maßstab 1:1.000 können Sie entweder über die interaktive Karte oder über die Liste unterhalb der Karte auswählen:

Kontakt

Hochwasserschutz

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
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