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#UkraineHH Informationen zum Schutz von Kindern, die ohne ihre Eltern geflüchtet sind

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In Deutschland gibt es gesetzliche Bestimmungen und viele Hilfsangebote für den Schutz von Kindern, die ohne ihre Eltern geflüchtet sind.

Informationen zum Schutz von Kindern, die ohne ihre Eltern geflüchtet sind

Folgende Informationen sind für Sie wichtig, wenn

  • Sie bei Ihrer Flucht aus der Ukraine auch Kinder von Verwandten, Freunden oder Nachbarn mit nach Deutschland genommen haben oder
  • Sie aus Deutschland in die Ukraine gereist sind, um ein Kind eines Verwandten oder Freundes abzuholen und es bei sich zu Hause in Hamburg aufnehmen.

Ankunft und staatliche Unterstützung

  • Wenn Sie keine Unterkunft in Hamburg haben, melden Sie sich bitte im Ankunftszentrum (Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung / Ankunftszentrum, Bargkoppelweg 66a, 22145 Hamburg). Das Ankunftszentrum ist rund um die Uhr geöffnet. Hier werden Sie registriert und erhalten Unterstützung. 
  • Wenn Sie bei Verwandten oder Bekannten eine private Unterkunft erhalten haben, melden sich zur Registrierung im Amt für Migration, Hammer Straße 30 – 34, 22041 Hamburg. Es ist täglich geöffnet von 8.00 bis 17.00 Uhr. Mit Wartezeiten ist zu rechnen. Eine Registrierung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich und muss nicht unmittelbar am Ankunftstag erfolgen. Es entstehen hierdurch keine Nachteile.
  • Schutzsuchende müssen sich spätestens 90 Tage nach ihrer Ankunft in Deutschland registrieren. Nur mit einer Registrierung haben Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung.
  • Wenn Sie staatliche Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an die Zentrale Erstaufnahme, Bargkoppelstieg 10 – 14, 22145 Hamburg, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 – 15 Uhr. Mit Wartezeiten ist zu rechnen. Hier stellen Sie einen Antrag.
  • Die Auszahlung von staatlichen Geldleistungen ist in der Zahlstelle des Bezirksamtes möglich, in deren Bezirk Ihre Unterkunft liegt. Bitte bringen Sie die Dokumente (Registrierung, Leistungsbewilligung) mit.

Fremde Kinder in Ihrer Obhut

  • In Deutschland dürfen Personen ein fremdes Kind nur bei sich aufnehmen, wenn die Eltern dieses Kindes dem zugestimmt haben. Durch die Zustimmung der Eltern erhalten die Personen, bei denen sich das Kind befindet, die sogenannte Erziehungsberechtigung. Diese Zustimmung sollte möglichst schriftlich durch die Eltern erfolgen.
  • Haben Sie keine schriftliche Erziehungsberechtigung dabei, wird im Ankunftszentrum geprüft, ob Sie eine Erziehungsberechtigung erhalten können.
  • Wenn Sie selbst nicht geflüchtet sind, aber ein Kind aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben, melden Sie sich bitte auch im Ankunftszentrum oder beim Fachdienst Flüchtlinge (FDF), um sich die Erziehungsberechtigung bestätigen zu lassen. 

Sie brauchen die Bestätigung der Erziehungsberechtigung, denn:

  • nur mit einer Erziehungsberechtigung bleiben Sie weiter für das Kind zuständig.
  • Wenn Sie mit dem Kind verwandt sind, bleibt diese Zuständigkeit auf unbegrenzte Zeit bzw. bis auf Widerruf der Eltern bestehen.
  • Wenn Sie nicht mit dem Kind verwandt sind, benötigen Sie nach Ablauf von acht Wochen eine Pflegerlaubnis nach § 44 SGB VIII, um das Kind weiter betreuen zu dürfen. Bitte wenden Sie sich dazu an das für Sie zuständige Jugendamt. 
  • Sie können Anträge für Gelder und andere notwendige Hilfen für das Kind stellen; bei Bedarf kann das Kind sofort ärztlich versorgt werden, die Kosten werden durch eine deutsche Krankenversicherung übernommen.
  • Sie erhalten weitere Unterstützung in der Betreuung und Versorgung des Kindes durch Hilfsprogramme.

Schule

Es ist wichtig, dass Kinder in unsicheren Zeiten und nach der Fluchterfahrung schnell wieder in eine sichere Umgebung mit einer geregelten Tagesroutine kommen. An den Hamburger Schulen gibt es eine langjährige Tradition, Kinder und Jugendliche aus anderen Ländern willkommen zu heißen und in das Schulleben zu integrieren. In Hamburg gilt die Schulpflicht für alle Kinder ab sechs Jahren. Informationen zur Anmeldung erhalten Sie am 

Schulinformationszentrum Hamburg (SIZ)
Hamburger Straße 125a, 22083 Hamburg, E-Mail: zuschulung@bsb.hamburg.de, 
Tel.: + 49 40 – 428 99 22 11, Telefonische Sprechzeit: Di 14-16 Uhr, Mi und Do 10-12 Uhr

Weitere Unterstützung

Weitere wichtige Ansprechpartner für Kinder, die ohne Eltern geflohen sind, sind die Fachämter für Jugend- und Familienhilfe, auch Jugendämter genannt, der sieben Hamburger Bezirke. Dort gibt es Menschen, die geflüchtete Familien und Kinder beraten. Auch die Erziehungsberatungsstellen in ganz Hamburg bieten Unterstützung.
Die Jugendämter und die Erziehungsberatungsstellen unterstützen Sie, wenn Sie in der Betreuung des Kindes stärkere Unterstützung brauchen oder wenn es Konflikte und Probleme gibt.

Wenn Du alleine ohne Begleitperson nach Hamburg geflüchtet bist, melde Dich bitte bei einer der untenstehenden Adressen oder bei der nächsten Polizeidienststelle.

Kinder und Jugendliche, die alleine auf der Flucht sind, werden in Deutschland besonders geschützt und umgehend in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche versorgt.

Vor allem in Krisenfällen

Kinder- und Jugendnotdienst (KJND)
Fachdienst Flüchtlinge
Feuerbergstraße 43, 22337 Hamburg
Notdienst (Tag und Nacht): 040 428 15 3200
E-Mail: kjnd-online@leb.hamburg.de 

Unterstützungsleistungen

Bezirk Altona:
Fachamt Jugend-und Familienhilfe

Allgemeiner Sozialer Dienst für Migration und Flüchtlinge
Achtern Born 135, 22549 Hamburg
Telefon 040 - 428 11 – 5417
E-Mail: asd-altona-west@altona.hamburg.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr

Bezirk Bergedorf:
Fachamt Jugend-und Familienhilfe

Allgemeiner Sozialer Dienst für Unbegleitete minderjährige Ausländer
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Telefon 040-42891-2159 / 040-42891-3519 (Eingangsmanagement)
E-Mail: jugendamt@bergedorf.hamburg.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr

Bezirk Eimsbüttel:
Fachamt Jugend-und Familienhilfe

Allgemeiner Sozialer Dienst für Asyl / UmA
Basselweg 73, 22527 Hamburg
Telefon 040-42801-5217
E-Mail: asd-stellingen@eimsbuettel.hamburg.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr

Bezirk Hamburg-Mitte:
Fachamt Jugend-und Familienhilfe

Allgemeiner Sozialer Dienst für Migration
Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg
Telefon 040-42854-2025
E-Mail: ja1asd3@hamburg-mitte.hamburg.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr

Bezirk Hamburg-Nord:
Fachamt Jugend-und Familienhilfe

Allgemeiner Sozialer Dienst für Migranten
Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg
Telefon 040-42804-2195
E-Mail: asd-migranten@hamburg-nord.hamburg.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr

Bezirk Harburg:
Fachamt Jugend-und Familienhilfe

Allgemeiner Sozialer Dienst für Zuwanderung
Harburger Ring 33, 21073 Hamburg
Telefon 040-42871-2593
E-Mail: asd-harburg@harburg.hamburg.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr

Bezirk Wandsbek:
Fachamt Jugend-und Familienhilfe

Allgemeiner Sozialer Dienst für Zuwanderung
Herthastraße 20, 22179 Hamburg
Telefon 040-42881-5281
E-Mail: asd-zuwanderung@wandsbek.hamburg.de
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr

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