Unten finden Sie ein Infoblatt sowie einen Kurzantrag auf Leistungen nach dem SGB XII.
Zum 1. Juni 2022 können Sie Leistungen nach dem SGB XII beantragen, wenn Sie nicht ausreichend Einkommen und Vermögen haben, um Ihren Lebensunterhalt zu decken und die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese haben Sie im Juni 2022 erreicht, wenn Sie vor dem 1. September 1956 geboren sind. Hier können Sie schauen, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben: BMAS - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Bitte bringen Sie den Kurzantrag ausgefüllt zu dem Termin mit, den Ihre Sachbearbeitung aus dem Fachamt für Grundsicherung und Soziales bzw. dem Sozialen Dienstleistungszentrum mit Ihnen zur Leistungsbearbeitung macht.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Sie benötigen ein Deutsches Bankkonto und
- Sie müssen sich eine Krankenkasse für Ihre Krankenversicherung aussuchen.