Sofortmaßnahmen
- Grundsätzlich aufmerksame Wahrnehmung von psychischer Beeinträchtigung, körperlichen Beschwerden und akuten Verletzungen bei Schüler/-innen
- Aktives Zugehen auf verletzte bzw. auffällige Kinder und Jugendliche seitens der Lehrkräfte (Nachfragen, Ansprache, Versorgung des Opfers) – Weiterleitung der Beobachtungen an die Klassenleitung
- medizinische Versorgung des Opfers sicherstellen (z. B. Erstversorgung in der Schule, Notruf 112)
- Bei körperlichen Interaktionen sofortige Unterbindung des Geschehens, Distanz zwischen Kontrahenten
- Bei Gewalthandlungen sofortige Einschaltung der Polizei (zuständige Polizeiwache oder – bei Gefahr im Verzug – Tel. 110) - Information der Sorgeberechtigten und der Schulleitung
Einschalten wichtiger Institutionen - Dokumentation des Unfalls bzw. Vorfalls (Klassenleitung)
- Unfallmeldung an die Landesunfallkasse (über die Schulleitung)
- Information an die Beratungslehrkraft (über die Schulleitung)
- ggf. Information der Schulaufsicht (»Besonderes Vorkommnis«)
- ggf. Information der Klassenelternvertretung/des Elternrats
- ggf. Information an REBUS bzw. Haus- und Krankenhausunterricht bei langfristigen Krankschreibungen (Betreuung, Ersatzunterricht)
Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen - kontinuierliche Opferbegleitung durch die Klassenleitung oder Beratungslehrkraft
(ggf. Telefonate, Hausbesuche, ständiger Kontakt zur Familie) - Dokumentation der Kontaktaufnahme, des Genesungsverlaufs, weiterer Maßnahmen/Verabredungen
- Bearbeitung des Unfalls bzw. Vorfalls in angemessenem Rahmen
- Klassengespräch über den Verletzungshintergrund
- ggf. Wiedergutmachungsgespräch zwischen Kontrahenten
- ggf. Krisenintervention in der Klasse bei schweren Unfällen
- ggf. Einleitung von Ordnungsmaßnahmen bei Gewalthandlungen
Entscheidungen und Rückkehr in den Alltag - Beratungsgespräch (Familie, KL, BL/SL) nach langfristiger Krankschreibung
- à Festlegung der Rückkehr in die Klasse/Schule
- à Festlegung eines verbindlichen Ansprechpartners - Klassengespräch zur Re-Integration des Opfers (ggf. Unterstützung durch BL)
- ggf. Präventionsmaßnahmen für die betroffenen Klassen (Erste-Hilfe-Maßnahmen, Präventionsunterricht der Polizei, weitere Angebote von Opfereinrichtungen)
- Planung von Fortbildungsmaßnahmen (z. B. Erste-Hilfe-Kurs, Traumatisierung, Gewaltprävention, Krisenintervention)
Weitere Informationen bei der
Beratungsstelle Gewaltprävention:
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 1646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de