Umweltverträgliche Beschaffung
Neuer Leitfaden 2019 ist konkret und praxisnah
Mit dem Leitfaden zur umweltverträglichen Beschaffung hat der Senat 2016 einen Kriterienkatalog verbindlich beschlossen, der ökologische Vorgaben für die Vergabe von Dienstleistungen und Waren wie Druckerpapier, Leucht- oder Reinigungsmittel, Wandfarben bis hin zu Dienstfahrzeugen oder Lebensmitteln konkretisiert. Dieser Leitfaden wurde an den Stand der gesetzlichen Vorgaben angepasst. Mit dem Leitfaden 2019 erhalten die Einkäufer*innen der Stadt konkrete Qualitätsanforderungen, sogenannte Produktvorgaben, an die Hand, die sie direkt in die Ausschreibungsunterlagen übernehmen können. Die geforderten Produkteigenschaften können von den Bietern künftig vermehrt über Siegel wie Eco Top Ten oder Blauer Engel nachgewiesen werden. Für langlebige Produkte wie Kraftfahrzeuge werden Berechnungshilfen sogenannte Lebenszyklus-Kostenanalysen als Arbeitshilfen zum Downloaden zur Verfügung gestellt.
Mit einem Einkaufsvolumen von rund 220 Millionen Euro jährlich kommt der Freien und Hansestadt Hamburg beim Umwelt- und Ressourcenschutz eine Vorbildfunktion bei der öffentlichen Beschaffung zu. Dies gilt auch für die öffentlichen Unternehmen der Stadt, denen der Leitfaden für Vergaben empfohlen wird.
Beispiele grüner Beschaffung
Hamburg kauft immer grüner. Mit der Einführung des Umweltleitfadens konnten ökologische Kriterien bei zahlreichen Einkäufen konkret berücksichtigt werden. 2017 hat die Stadt Hamburg erstmalig die Nutzung von Elektro mobillität bei der Ausschreibung für Post- und Paketdienstleistungen vorgegeben. Schädliche Klimagase konnten reduziert werden.
Für die Lieferung von Hygieneartikel wie Hygienepapiere, Reinigungsutensilien oder Flüssigseifen hat sich die Stadt 2018 vom Umweltbundesamt beraten lassen. Die Stadt schließt nun Mikroplastik in Reinigungsmitteln aus und berücksichtigt in der Ausschreibung wie umweltverträglich die Fahrzeuge der Lieferanten sind. Je umweltverträglicher – also oberhalb der gesetzten Mindestforderung – die eingesetzten Fahrzeuge sind, desto besser schneiden sind sie in der Wertung ab. Die Stadt Hamburg bezieht außerdem für alle Verwaltungsgebäude sowie Theater, Museen oder Stiftungen zu 100 Prozent Ökostrom.
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Hintergrund
In Hamburg ist die umweltverträgliche Beschaffung in § 3 b Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) geregelt. Das Gesetz wird durch den „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg“ (Umweltleitfaden) konkretisiert. Dieser Leitfaden ist für die Hamburger Verwaltung verbindlich. Seit Inkrafttreten des Leitfadens spielen bei der Auswahl und Vergabe Umweltkriterien eine immer selbstverständlichere Rolle. Beispielweise können die Lebenszyklus-Kostenanalyse, die Reparatur- und Recyclingfähigkeit, umweltverträgliche Verpackungsarten, Produkte mit Ecolabel oder vergleichbaren Siegeln zur Klimaentlastung und zum Ressourcenschutz beisteuern. Diese Aspekte sollen neben dem Preis in der Vergabeentscheidung zunehmend berücksichtigt finden.
Der strategische / nachhaltige Einkauf für die Stadt Hamburg ist in der Finanzbehörde angesiedelt. Neben vier zentralen Vergabestellen gibt es in den jeweiligen Behörden der Stadt eigene Beschaffungsstellen. Die Behörden setzten seit 2016 zunehmend ökologische Aspekte in konkretes Handeln um und haben für die Aktualisierung des Leitfadens viele gute Anregungen beigesteuert.