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Tipps für den Auszug Die Übergabe der Wohnung

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Sie haben endlich ein neues Zuhause gefunden? Dann ist die Wohnungsübergabe Ihr letzter und wichtigster Pflichttermin mit Ihrem alten Vermieter. Was ist zu beachten und zu tun, damit die Übergabe der alten Wohnung ordnungsgemäß erfolgt, Sie Ihre Kaution zurückerhalten und sich alle Parteien in Frieden trennen? Lesen Sie hier das Wichtigste über Ihre Rechte und Pflichten!

Schlüssel, Wohnungsschlüssel, Hand Allein mit der Schlüsselübergabe ist das Mietverhältnis noch nicht beendet

Wohnungsübergabe

Saubere Trennung - neue Horizonte

Ihre Wohnung ist gekündigt und Sie haben Ihre Sachen bereits in Ihre neue Bleibe befördert? In Hamburg ziehen jedes Jahr Tausende von Menschen um. Um alles geregelt hinter sich zu lassen und mit dem alten Vermieter im Guten auseinanderzugehen, müssen allerdings noch einige bürokratische Hürden genommen werden: Denn eine vollkommen heruntergerockte Wohnung sieht natürlich kein Vermieter gern - unter Umständen muss der Mieter seine alte Wohnung bis zu einem bestimmten Grad renovieren. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung entsprechend der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen an den Vermieter zurückzugeben. 

Diese Standards müssen Sie erfüllen:

Zuerst muss die Wohnung sowie die dazugehörigen Keller- und Dachbodenräume oder auch die Garage vollständig geräumt werden. Wenn die Wohnung leer ist, müssen Sie in den meisten Fällen alles putzen und fegen, damit eine „besenreine“ Übergabe gesichert ist! Im Mietvertrag sollte geklärt sein, ob die Wände neu gestrichen werden müssen und Bohrlöcher gestopft werden sollen.

WICHTIG: Es gibt darüber hinaus eine sogenannte Rückbaupflicht, die für den Mieter gilt. Selbst getroffene Baumaßnahmen, wie zum Beispiel ein Fliesenboden, den der Mieter in Eigenregie verlegt hat, müssen im Zweifelsfall rückgängig gemacht werden - sofern der Vermieter nicht ohnehin mit den Änderungen einverstanden ist. Dieses sollte man vorher mit der gebotenen klaren Kommunikation freundlich klären. 

ACHTUNG: Wenn der Vermieter bei der Übergabe nicht gemeldete Mängel feststellt oder Rechnungen (zum Beispiel angefallene Nebenkosten) zum Ende des Mietvertrags nicht beglichen sind, kann er die Mietkaution einbehalten.

Was ist das Übergabeprotokoll?

Bei der Wohnungsendabnahme sollte, um Klarheit zu schaffen, unbedingt durch den Vermieter oder durch seinen beauftragten Hausbetreuer ein Übergabeprotokoll oder Abgabeprotokoll erstellt werden, in dem der gesamte Zustand der Wohnung mit etwaigen Mängeln oder Sonderausstattungen genauestens festgehalten wird. Auch Streitpunkte werden hier dokumentiert. Dieses Protokoll sollte dann sowohl von der Person, die die Endabnahme durchgeführt hat, als auch von Ihnen als Mieter überprüft und unterschrieben werden. Es dient auch der Beweisführung im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung.

Was soll alles im Übergabeprotokoll stehen? 

Im Protokoll sollten zum Beispiel sämtliche Zählerstände von Heizungen, Wasseruhren sowie Stromzählern und der Zustand der einzelnen Wohnräume notiert werden. Außerdem sollten Mängel und Schäden in der Wohnung vermerkt werden, damit der Vermieter im Bilde ist. Auch die Anzahl der Wohnungsschlüssel sollte im Übergabeprotokoll erfasst werden.

Genügt es, die Wohnungsschlüssel einem Nachbarn zu übergeben? 

Bei der Rückgabe der Wohnung müssen sämtliche Wohnungs-, Keller- und Garagenschlüssel, die auch im Protokoll vermerkt sind, zurückgegeben werden, und zwar direkt an den Vermieter oder seinen gesetzlichen Vertreter. Die Übergabe der Schlüssel an den nachfolgenden Mieter oder einen Nachbarn genügt nicht. 

Der Vermieter will schließlich die Kontrolle über das Geschehen im Haus und die Sicherheit behalten. 

Wann soll die Wohnungsübergabe erfolgen? 

Eine Übergabe der neuen Wohnung mit Aushändigung der Schlüssel sollte erst dann stattfinden, wenn beide Parteien die Mietverträge unterschrieben haben und eine vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Mietkaution getroffen wurde.


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