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Integration in Wohnraum Einzugs- und Begleitteam

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Einige Menschen brauchen auch nach Einzug in neuen Wohnraum Unterstützung und Beratung. Um einer erneuten Wohnungslosigkeit vorzubeugen, gibt es seit Mai 2019 das Einzugs- und Begleitteam (EBT). Das Besondere: Die Angebote richten sich sowohl Wohnungssuchende als auch an Vermieter.

Ein Mann und eine Frau halten einen Wohnungsschlüssel

Einzugs- und Begleitteam (EBT)

Angebote für Wohnungssuchende

Das Einzugs- und Begleitteam (EBT) unterstützt Wohnungssuchende bei der Integration in Wohnraum. Das Angebot umfasst zum Beispiel

  • Unterstützung bei der Wohnungssuche,
  • Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen, 
  • Hilfestellung bei wohnungsbezogenen Vertragsabschlüssen (zum Beispiel Strom), 
  • Aufklärung über die Anbahnung eines Mietverhältnisses sowie über Rechte und Pflichten als Mieterin und Mieter, 
  • Betreuung auch nach dem Einzug in die Wohnung. 

Zielgruppen sind 

  • Personen aus öffentlich-rechtlichen Unterkünften (Inhaberinnen und Inhaber einer Dringlichkeitsbestätigung). Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über das Unterkunfts- und Sozialmanagement.
  • In Einzelfällen sonstige anerkannt vordringlich Wohnungssuchende (Inhaberinnen und Inhaber eines Dringlichkeitsscheins) mit individuellen persönlichen oder sozialen Problemen, die die Wohnungssuche erheblich erschweren, und denen kein anderes Hilfesystem zur Verfügung steht. Die Kontaktaufnahme erfolgt nur über die bezirklichen Wohnungsabteilungen, nachdem diese die Zugangsvoraussetzungen geprüft haben. 

Angebote für Vermieter

Das EBT ist Ansprechpartner für Vermieterinnen und Vermieter, die eine Wohnung an einen anerkannt vordringlich wohnungssuchenden Haushalt vermietet haben. Dies gilt ohne Einschränkungen für Inhaberinnen und Inhaber von Dringlichkeitsbestätigungen und Dringlichkeitsscheinen. 

Das EBT steht für die Bearbeitung von Problemen während des Mietverhältnisses (zum Beispiel fehlende Mietzahlung, unangemessenes Verhalten) zur Verfügung. Dies schließt Schlichtungsgespräche mit Vermieterinnen und Vermietern und Nachbarinnen und Nachbarn ebenso ein wie die Begleitung der Mieterin bzw. des Mieters in andere Hilfesystem (zum Beispiel Schuldnerberatung, Suchtberatung et cetera).

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Kontakt

Das EBT steht Wohnungssuchenden und Vermietern für den Zeitraum von bis zu einem Jahr nach Abschluss des Mietvertrags zur Verfügung. Dabei sind auch Mietverhältnisse erfasst, welche bei Einrichtung des EBT bereits bestehen.

Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Einzugs-und-Begleitteams.

Hinweise

Steht wegen Mietrückständen oder verhaltensbedingten Problemen eine Kündigung des Mietvertrags bevor, sind die Fachstellen für Wohnungsnotfälle ansprechbar.  

Ausführliche Informationen zu weiteren Angeboten für Wohnungslose enthält die Broschüre "Das soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen".

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