
Wohnungslose Familien und Alleinstehende können in Wohnunterkünften von "fördern & wohnen" untergebracht werden.
Wohnungslose mit Kindern werden dabei möglichst in abgeschlossenen Räumlichkeiten untergebracht. Wohnungslose ohne Kinder werden in Gemeinschaftsunterkünfte vermittelt.
Bewilligung der Unterbringung
Die für die bisherige Wohnanschrift zuständige Fachstelle für Wohnungsnotfälle bewilligt nach Feststellung des Wohnungsnotfalls die Unterbringung in einer Wohnunterkunft.
Für wohnungslose Menschen, die bereits „auf der Straße“leben bzw. von auswärts nach Hamburg kommen, ist die Außenstelle des Fachamtes für Grundsicherung und Soziales des Bezirks Hamburg-Mitte „Hilfen für Wohnungslose ohne bezirklichen Bezug“ zuständig.
Weitere Hilfen
Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Angeboten enthält die Broschüre "Das soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen".