Am 1. April 2016 ist das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Das Gesetz regelt das Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung und zur Anerkennung der durchführenden Verbraucherschlichtungsstellen.
Aber wann ist eine Schlichtung möglich? Welche Verbraucherschlichtungsstelle ist zuständig? Kostet mich ein Schlichtungsverfahren etwas? Zu diesen und weiteren Fragen informiert Sie dieses Merkblatt.
Stand: Mai 2016
Umfang: 4 Seiten
Bezug: Das Merkblatt steht unten als Download zur Verfügung.