
Für die Ausstellung des Hamburger Nachweises gibt es zwei Verantwortungsebenen.
Verantwortung der Behörde
Die Sozialbehörde gewährleistet, dass der Hamburger Nachweis
als Dokument mit Logo „Hamburg engagiert sich“ und Prägedruck ausgegeben wird und damit auch von der Gestaltung her Wertschätzung ausdrückt und
nicht inflationär, missbräuchlich und beliebig in Umlauf gebracht und nur von autorisierten Organisationen ausgestellt wird.
Autorisierte Organisationen
Autorisierte Organisationen sind:
- Organisationen, die in der Landesinitiative „Hamburg engagiert sich“ aktiv sind,
- öffentliche Träger (zum Beispiel kommunale Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit),
- privatrechtliche Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind (unter anderem Vereine),
- Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften,
- Stiftungen des öffentlichen Rechts,
- Träger, die Zuwendungen aus öffentlichen Mittel erhalten,
- Organisationen, die einem anerkannten Verband zugehören.
Kann einer der Punkte auf Nachfrage der Behörde nicht vorgelegt werden, dann werden alternative Nachweise der Organisation benötigt über
- die Ziele der Organisation (Gemeinwohl muss erkennbar sein) und
- die Kontinuität (Organisation sollte seit mindestens einem Jahr bestehen) sowie
- die Strukturen (zum Beispiel Verein, Satzung, Verantwortungsrollen, Ansprechpartner).
Verantwortung der autorisierten Organisationen
Die Organisationen verantworten die Aussagen über die Person, deren Tätigkeiten und Qualifikationen.
Die Organisation kann intern, nach eigenem Ermessen, Kriterien für den Erhalt des Hamburger Nachweises aufstellen.
Ablauf der Ausstellung
- Die Organisation füllt das Bestellformular (docx, 60 KB) aus, druckt es aus und schickt es unterschrieben an die Sozialbehörde, Referat Förderung des freiwilligen Engagements (AI 24), Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg.
- Die Behörde prüft die Organisation und übersendet die gewünschte Anzahl der Originaldokumente (maximal 25 Stück pro Bestellung).
- Die Organisation legt ein Dokument in den Drucker und bedient sich zum Ausfüllen des Textformulars (PDF, 60 KB).
- Die Organisation dokumentiert die ausgestellten Hamburger Nachweise. Das Dokumentationsblatt wird von der Behörde zusammen mit den Blanko-Formularen verschickt. Gegen Vorlage der anonymisierten Dokumentation können weitere Blanko-Formulare des Hamburger Nachweises bei der Behörde bestellt werden. Die Dokumentation dient auch der Evaluation.
Kontakt
Sozialbehörde
Referat "Förderung des freiwilligen Engagements"
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
Tel: (040) 42863-3395 (Florian Giertzuch)
E-Mail: engagement@soziales.hamburg.de