
Bild: © InA des Bundesrates
Die Innenministerkonferenz tagt in der Regel zweimal im Jahr, kommt aber bei außerordentlichen politischen Ereignissen oder Gefahrenlagen auch zu Sondersitzungen zusammen.
Es gibt sechs ständige Arbeitskreise (AK), die die meisten Themen für die Innenministerkonferenz vorbereiten. Die jeweiligen Arbeitskreise setzen sich aus den Abteilungsleitern der Innenressorts der Länder und des Bundes zusammen.
- AK I - Staatsrecht, Verwaltung und Zuwanderung (unter anderem Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz, Verwaltungsrecht)
- AK II - Innere Sicherheit (unter anderem Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheit der Polizei)
- AK III - Kommunale Angelegenheiten
- AK IV - Verfassungsschutz
- AK V - Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
- AK VI - Organisation, öffentliches Dienstrecht und Personal
AK IV

Der sogenannte AK IV ist der Arbeitskreis, der sich mit Themen des Verfassungsschutzes befasst. Er tagt zweimal im Jahr vor der Innenministerkonferenz. Im AK IV nehmen sowohl der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz als auch Vertreter aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) als Gäste an den Sitzungen teil.
Wie bei der Innenministerkonferenz wechselt der Vorsitz auch bei den Arbeitskreisen. Seit 2018 ist Hamburg das Vorsitzland und dementsprechend der Amtsleiter des Landesamtes für Verfassungsschutz der Vorsitzende des AK IV.
Relevant für den Verfassungsschutz sind häufig auch die sicherheitsrelevanten Themen des AK II. Anlassbezogen können deshalb auch gemeinsame Sitzungen des AK II und AK IV stattfinden. Die letzte gemeinsame Sitzung fand am 13.09.2022 in Berlin im Bundesrat statt.
Weitere Informationen: Aufgaben und Arbeitsweise.